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Der Mediator unterlässt eine Zeugenbefragung

ID
2745
Bezeichnung
Der Mediator unterlässt eine Zeugenbefragung
Kategorie
Systematik
Methodik
Fehlertypologie
Wenn ein streitiges, für die Lösungsfindung erforderliches Fakt aufgedeckt wird, muss der Mediator darauf hinweisen. Er muss auch darauf hinweisen, ob und inwieweit eine Zeugeneinvernahme zur Evaluierung des Faktes geeignet ist und inwieweit sie in das Konzept der Mediation hineinpasst. Meistens geht es um die Evaluierung von Fakten, die in der Vergangenheit liegen. Der Mediator ist keine Verhörsperson und die Zeugenbefragung wird nicht durch einen Antrag ausgelöst. Die unterlassene Zeugenbefragung ist deshalb nicht notwendigerweise ein Fehler. Ein Fehler kann es aber sein, wenn der Mediator das Verfahren in diese Richtung getrieben hat oder die Parteien über die Notwendigkeit einer Zeugenbefragung nicht korrekt informiert.
Fehlerbehebung
Rückschritt in die Phase 1 zur Neuausrichtung der Mediation (Lösungsfindung nicht Beweiserhebung. Information über die Bedeutung einer Beweiserhebung in der Mediation.
Fehlervermeidung
Zielausrichtung auf Lösungssuche. Dann dürfte sich die Frage einer Zeugeneinvernahme in der Regel erübrigen
Gewichtung
schlechter Stil
Rechtsquelle
Fundstelle
Zeugen
Schlagworte
zeuge    Beweiserhebung    Beweismittel    beweis    Sachverhalt   
Erstellt
Mittwoch August 1, 2018 11:11:36 CEST
von Trossen Arthur