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Notarmediation

ID
1753
Ungereimtheit
Notarmediation
Betrifft
Recht
Problemstellung
§ 3 Mediationsgesetz regelt das Verbot der Vor- und Nachbefassung. Die EU-Direktive sieht vor, dass Mediationen über Verhandlungen im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss keine Mediation iSd Vorschrift sind. Der beurkundende Notar ist, wenn die Beurkundung einer Mediation folgt in einer ähnlichen Situation wie der erkennende Richter. Weil er nicht für eine der Parteien tätig wird, ergreift §3 Mediationsgesetz diesen Fall nicht. Hier wäre eine Klarstellung sinnvoll.
Verbesserungsvorschlag

a) § 3 Mediationsgesetz auf Notare erweitern
b) klarstellende Vorschrift in den Notargesetzen

Gesetz
Status