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Begriff: Sache

ID
1749
Ungereimtheit
Begriff: Sache
Betrifft
Prozess
Problemstellung
§ 3 Abs. 2 und 3 Mediationsgesetz regeln das Vor- und Nachbefassungsverbot. Hier kommt es zu Abgrenzungsproblemen, weil die "Sache" in der Mediation nicht zwingend identisch ist mit der evtl. vor Gericht oder bei anderen Dienstleistungen behandelten Sache. Die Vorschrift soll vor Interessenkollisionen schützen. Hier entsteht die Frage, ob beispielsweise ein Coach soviel Fakten und Argumente erfahren hat, dass er die Interessen der Parteien (gemeint sind die Motive) nicht mehr auseinanderhalten kann.
Verbesserungsvorschlag

a) § 3 Abs. 2-4 Mediationsgesetz werd aufgehoben
b) In § 3 wird die "Sache" auf den "Streitgegenstand einer Rechtssache" festgelegt

Gesetz
MediationsG § 3
Status