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Rechtsdienstleistung

ID
1612
Ungereimtheit
Rechtsdienstleistung
Betrifft
Problemstellung
Mediatoren dürfen - wenn sie keine Rechtsanwälte sind - keine Rechtsberatung durchführen. Aus meditativer Sicht wäre eine Rechtsberatung bei der Formulierung der Abschlussvereinbarung möglich. Hier werden Rechtsanwälte Mediatoren gegenüber bevorzugt, so dass es kein einheitliches Dienstleistungsrecht für Mediatoren gibt.
Verbesserungsvorschlag
Das Rechtsdienstleistungsgesetz wäre entsprechend zu bereinigen (so wie es auch für Einigungsstellen geschehen ist) etwa indem klargestellt wird, dass Mediatoren mit Einigungsstellen gleichgesetzt sind.
Gesetz
RDG § 2 III
Status