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Fortsetzungsklausel

ID
157
Bezeichnung
Fortsetzungsklausel
Beschreibung
Es handelt es sich um eine Regelung im Mediationsvertrag oder in der MAV, wonach die Medianden sich verpflichten, bei neu aufkommenden Streitigkeiten über die Vereinbarung oder den Gegenstand des Verfahrens wieder eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor die Auseinandersetzung in ein streitiges Verfahren überführt wird. Fortsetzungsklauseln sind so genannte Salvatorische Klauseln und als solche bedenkenlos zulässig. Salvatorische Klauseln sind bewahrende Klauseln. Sie beschreiben die Rechtsfolgen, die eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder wenn es sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen . Ihre Rechtsfolge entspricht den Mediationsklauseln, soweit sie ein Prozesshindernis für Folgeverfahren vereinbaren. Eine Kollision mit dem Tätigkeitsverbot besteht nicht.
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Verfahrenstyp