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Allparteilichkeit nicht offengelegt (erläutert)

ID
1496
Bezeichnung
Allparteilichkeit nicht offengelegt (erläutert)
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Die Allparteilichkeit erlaubt es dem Mediator, die schwächere Partei behutsam zu unterstützen. Der Zweck ist die Herstellung gleicher Augenhöhe. Die Grenze seiner Unterstützung ist die Neutralität. Der Mediator ist gegebenenfalls gut beraten, wenn er die Intention für Unterstützungsleistungen und das Bedürfnis gleicher Augenhöhe herzustellen thematisiert und mit den Parteien abstimmt. Unterlässt er diese Abstimmung kann dies zu einem Mediationsfehler führen weil die Neutralität infrage gestellt wird oder keine gleiche Augenhöhe hergestellt werden kann.
Fehlerbehebung
Thematisierung der gleichen Augenhöhe und Abstimmung der Möglichkeiten, diese herzustellen. Festlegung der Neutralitätsmerkmale.
Fehlervermeidung
Sobald sich Anhaltspunkte dafür auftun, dass die eine Partei dem Gespräch nicht gut folgen kann, ist das zu thematisieren, so dass der Mediator zusammen mit den Parteien Lösungsoptionen ermittelt.
Gewichtung
schlechter Stil
Rechtsquelle
Fundstelle
Neutralität
Schlagworte
Neutralität    Allparteilichkeit    Gefälle    Augenhöhe   
Erstellt
Dienstag Mai 2, 2017 10:06:53 CEST
von Trossen Arthur