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Notare dürfen sich nicht Mediator nennen

Eintrag
14755
Datum
2022-10-10
Schlagzeile
Notare dürfen sich nicht Mediator nennen
Inhalt

Das ist jedenfalls die vordergründige Schlussfolgerung, die der neueste Beschluss des
BGH vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 6/21 - nahelegt. Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung "Notar & Mediator" in der Öffentlichkeit eine irreführende Selbstdarstellung des Notars bedeutet, die eine berufswidrige Werbung gemäß § 29 Abs. 1 BNotO darstellt. Was ist jetzt mit einem Anwaltsnotar. Hier ist anerkannt, dass er zwei Berufe ausübt. Als Anwalt darf er sich auch Mediator nennen. Spricht die Entscheidung des BGH dem Mediator etwa die Berufsqualität ab, indem die Mediation als Standardtätigkeit des Notars gesehen wird, die er wohl auch abrechnen kann, ohne dafür ausgebildet zu sein? Die Gerichte überraschen immer wieder, wenn sie über Fragen der Mediation zu entscheiden haben.

Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Fachinformation
Kommentar
Quellenhinweis
BGH
Fundstelle (URL)
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Schlagworte
notar    berufsbezeichnung   
Relevanz
(1)
Erstellt
Montag Oktober 10, 2022 19:56:53 CEST