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Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator

ID
1462
Bezeichnung
Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
Kategorie
Berufstätigkeit
Recht
Methodik
Fehlertypologie
Wer sich Mediator nennen darf, ist in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz geregelt. Er muss eine Ausbildung nachweisen können.
Fehlerbehebung
Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
Fehlervermeidung
Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Mediator-Beruf
Schlagworte
Bezeichnung    Titel    Mediator    Berufsmediator   
Erstellt
Freitag April 28, 2017 11:51:55 CEST
von Trossen Arthur