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Der Mediator verhindert die Sachverhaltsaufklärung

ID
1436
Bezeichnung
Der Mediator verhindert die Sachverhaltsaufklärung
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Es bestehen Zweifel an dem Zahlenmaterial (Wertbehauptungen), welche zur Grundlage einer Bewertung für die Abwicklung einer Vermögensauseinandersetzung sind. Anstatt auf die Wertermittlung einzugehen und sich zu überlegen wie diese trotz aller widrigen Umstände möglich ist oder wie es möglich ist ein gutes Gefühl für die genannten Zahlen zu entwickeln, drängt der Mediator auf die Einigung, in dem er darauf hinweist, dass die Zahlen nicht oder zumindest nicht kurzfristig verfügbar sein können, sodass die Partei die Chance auf eine Einigung verpasst.
Fehlerbehebung
Die anstehenden Fragen unterliegen vielen Bewertungen. Der Mediator muss die Fakten, die den Bewertungen zugrunde legen herausarbeiten lassen. Zumindest muss er auf sie hinweisen. Das geschieht am besten in dem Moment wo es um die Berechnung des Wertausgleichs geht (meistens in Phase vier, wo die Bewertung ein Teil des Lösungsmodels ist), kann aber auch nachgeholt werden - solange die Nachholen vor der Abschlussvereinbarung liegt. Wichtig ist dass der Mediator mit den Parteien bespricht was sie benötigen damit sie den Bewertungen, die der Einigung zugrunde gelegt werden vertrauen können. In keinem Fall kann er sich über das Misstrauen hinwegsetzen. Das wäre ein gravierender Mediationsfehler.
Fehlervermeidung
Beachtung des Grundsatzes der Informiertheit
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Mediation-Dienstleistung
Schlagworte
Informiertheit    zahlen    beweiserhebung    prüfung    Vermögensauseinandersetzung   
Erstellt
Dienstag April 25, 2017 16:17:45 CEST
von Trossen Arthur