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Freiheit für die Anwalt­schaft

Eintrag
13952
Datum
2022-01-26
Schlagzeile
Freiheit für die Anwalt­schaft
Inhalt
Es geht um die "große BRAO-Reform". Sie gilt ab dem 1. August 2022 und wird zurückgeführt auf das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, das am 12. Juli 2021 erlassen wurde (Siehe Berufsausübungsgesellschaftengesetz). Die Gesetzesänderung wird in einem Beitrag im Anwaltsblatt mit der Schlagzeile "Freiheit für die Anwalt­schaft"beschrieben. Die Schlagzeile hätte auch lauten können "Und wo bleibt die Mediation?".
Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Politik
Kommentar
Ausgangspunkt für das Interesse der Mediation war die Entscheidung BGH, 29.1.2018, AnwZ (Brfg) 32/17, die eine Sozietät eines Mediators mit einem Anwalt verbot. Das klang wie eine Benachteiligung von Mediatoren und führte zu dem Eintrag im Verzeichnis für den Watchlist. Und ja, es erfolgte eine Gesetzesänderung. Das neue Gesetz wird in dem Artikel von Dr. Nicolas Lührig im Anwaltsblatt mit der Schlagzeile "Mehr Freiheit für Anwalt­schaft" besprochen. Fand es in den Fachzeitungen für Mediation überhaupt eine Erwähnung? Immerhin können Mediatoren jetzt Bürogemeinschaften und Berufsausübungsgesellschaften mit Anwälten, Steuerberatern und Patentanwälten eingehen. Hurra! Das ist aber nur ein Nebeneffekt. Mediatoren waren offenbar nicht im Fokus des Gesetzes. Sie werden auch nicht ausdrücklich bei den freien Berufen in § 1 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes erwähnt, der im Zuge der Reform und zur Stärkung der Mediation durchaus hätte angepasst werden können. Aber ja, auch diese Vorschrift wurde angepasst. Aber nur insofern, als die Wörter „Mitglieder der Rechtsanwaltskammer“ durch das Wort „Rechtsanwälte“ ersetzt wurde. Mediatoren sind unter die freien Berufe zu subsummieren, wenn sie als "ähnliche Berufe" mit der selbständigen Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher gleichzusetzen sind.
Quellenhinweis
Anwaltsblatt
Fundstelle (URL)
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Schlagworte
bürogemeinschaft    sozietät   
Relevanz
(1)
Erstellt
Mittwoch Januar 26, 2022 04:40:49 CET