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Auftrag

ID
12922
Bezeichnung
Auftrag
Beschreibung
Der Auftrag ist ein Vertragstyp im BGB. Er ist in § 662 BGB geregelt und besagt, dass sich der Beauftragte durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Die Mediation als Dienstvertrag erwartet eine Vergütung. Weil das Mediationsgesetz weder einen Dienstvertrag noch eine Vergütung voraussetzt, wohl aber einen Rechtsbindungswillen, kann der Mediationsvertrag auch als Auftrag erteilt werden.
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Verfahrenstyp