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Schnittstellen

ID
Beispiel 11558
Bezeichnung
Schnittstellen
Beispiel
Der Richter hat die Macht, die Anwesenheit der Parteien in einem Termin zu erzwingen, der Mediator nicht. Der Richter könnte die Mediationsbereitschaft der Parteien herstellen, weil er schon vor der Entscheidung für eine Mediation Zugriff auf die Parteien hat. Der Mediator nicht. Der Richter kann die Mediation am Laufen halten, indem er die Kooperation der Parteien einfordert eher er die gerichtliche Konfrontation anbietet. Der Mediator analysiert den Konflikt und bewirkt eine Konflikteinsicht. Usw.
Fundstelle
AltenkirchenerModell
Zuordnung
Schule
Schlagworte
Gewichtung
(0)