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ID
Leitsatz 11474
Bezeichnung
Leitsatz
Eine Vereinbarung muss so konkret formuliert sein, dass ein unbeteilgter Dritter genau weiß, was gemeint ist und wie sie zu vollziehen ist, ohne dass er dafür jemanden (die Parteien) befragen oder recherchieren muss.
Fundstelle
Vollstreckung
Schule
Mediation allgemein
Kategorie
Recht
Schlagworte