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Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit

ID
1129
Bezeichnung
Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit
Kategorie
Mediation
Methodik
Fehlertypologie
Die Vertraulichkeit soll die Mediation schützen. Sie soll verhindern, dass Parteien die Offenheit und das Vertrauen in das Gespräch missbrauchen, um Informationen die sie sonst nicht bekommen hätte vor Gericht zu verwenden. die Vertraulichkeit ist im Gesetz unvollständig geregelt. Gegebenenfalls muss der Mediator sie mit den Parteien vereinbaren.
Fehlerbehebung
Nachgeholte Vereinbarung über die Vertraulichkeit (Beweisverwertungsverbot)
Fehlervermeidung
Vereinbarung über die Vertraulichkeit (Beweisverwertungsverbot)
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Mediand
Schlagworte
Vertraulichkeit    Beweissicherung    Zeugen   
Erstellt
Freitag März 10, 2017 17:32:11 CET
von Arthur Trossen