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angemessene und faire Einbindung der Medianden

ID
Aufgabe 11075
Bezeichnung
angemessene und faire Einbindung der Medianden
Beschreibung
Diese Pflicht ergibt sich aus §2 Abs. 3 Mediationsgesetz (Allparteilichkeit)
Verwendung
durchgängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
Mediation allgemein
Fundstelle
Pflichtenverzeichnis
Rechtsquelle
Schlagworte