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Offenlegung der Vorgeschichte

ID
Aufgabe 10988
Bezeichnung
Offenlegung der Vorgeschichte
Beschreibung
§3 Abs 1 Mediationsgesetz erwartet, dass der Mediator alles sagt, was seine Neutralität in Frage stellen kann. Dazu zählt die Vorgeschichte, Vorkontakte usw.
Verwendung
Phase 1
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
integrierte Mediation
Fundstelle
Initialisierung
Rechtsquelle
Schlagworte