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Praxisforum

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Großeltern

S ist der Sohn von seinen in direkter Nachbarschaft lebenden Eltern OMA und OPA. S hatte das Geschäft von OPA und OMA übernommen. Das Geschäftsgrundstück liegt direkt neben den Wohngrundstücken, so dass Geschäft, Wohnsitz des Sohnes und der Eltern OMA und OPA direkt nebeneinander gelegen sind. OMA und OPA waren weiterhin Eigentümer des Geschäftsgrundstückes auf dem der Sohn das Geschäft der Eltern unter eigenem Namen fortführte. Das Grundstück war allerdings nur befristet an S vermietet worden. Zunächst verlief alles wunderbar, bis sich die Frau des Sohnes S, namens F, mit OMA verwirft. Die Spannungen werden so groß, das OMA nicht einmal mehr das Kind E von S und F sprechen kann, obwohl es ihr in direkter Nachbarschaft lebende Enkelkind ist. S muss den Mietvertrag verlängern, um weitere Investitionen zu unternehmen. Die Eltern verweigern sich und stellen Bedingungen, auf die sich S nicht einlassen will. Er wendet sich an die IHK, die ihn zu einem Wirtschaftsmediator schickt, weil S Probleme bei der Firmenübergabe beklagt. Dieser oberflächlichen Information zuliebe wurde der fachliche Regelungsgegenstand mit einer Wirtschaftsmediation verknüpft. Immerhin ging es ja um die Übernahme der Firma bzw. die Verlängerung des Mietverhältnisses für einen Geschäftsbetrieb. Leider hatte der Wirtschaftsmediator keine Erfahrung mit familiären Beziehungskonflikten und auch nicht mit Mediationen dieses Umfanges. Die Mediation scheitert. Es kommt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages und das Enkelkind E bekommen OMA und OPA auch weiterhin nicht zu sehen. Richtig wäre eine Mediation gewesen, die sich auf den Beziehungskonflikt einlassen kann. Mithin müssen die Parteien einen Mediator wählen, der sxowohl Beziehungs- wie auch Sachkonflikte abwickeln kann.

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