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Mediationsforum

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Kann ich als Mediator eine Sozietät mit einem Anwalt bilden?

Einträge: 189

Die Frage ist seit dem Urteil des BGH vom 21.1.1918 beantwortet. Die Antwort lautet: "Nein".

Um die Tärigkeit des Anwalts von der des Mediators nach außen sichtbar zu trennen, gibt es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben der Kanzlei (also etwa der Sozietät mit anderen Anwälten) eine separate Mediationskanzlei aufmachen. Dagegen ist sicher nichts zu sagen. Die Frage ist nur, ob sie damit den Anwaltsstatus aufgeben können, auch wenn sie diesen Status nicjht herausstellen. Die weitergehende Frage ist, ob es einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin dann möglich wäre, außerhalb ihrer Kanzlei eine Sozietät mit einem Mediator oder einer Mediatorin zu bilden.

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