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Praxisforum

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Kindesumgang

Vor einer Gerichtsverhandlung, bei der es um den Umgang des Kindesvaters mit seinem etwa 5-jährigen Kind ging, erschien die getrennt lebende Mutter etwas verfrüht im Verhandlungszimmer. In diesem Stadium des Verfahrens bestand die Akte aus nur zwei Schriftsätzen: dem Antrag des Vaters, der Umgang mit seinem Kind verlangt und der Erwiderung der Mutter, die den Umgang verweigert. Sie trug vor, dass der Umgang für das Kind schädlich sei und dass es somatisch auf den Vater reagiere. Der Vater hat behauptet, das Kind freue sich stets, wenn ein Kontakt zustande komme und habe auch eine gute Zeit mit ihm.

Die den Umgang verweigernde Mutter betrat das Büro des Richters, in dem die Gerichtsverhandlung kurze Zeit später beginnen sollte. Nachdem sie dort Platz genommen hatte, erklärte sie dem Richter: "Ach ja, Sie wissen ja gar nicht wie schwer wir es haben, wir alleinerziehenden Mütter. Sie können es sich kaum vorstellen, wie schwierig es für mich ist, überhaupt einen Babysitter zu finden....". Die Mutter führt ihr Problem weiter aus.

Ist es nicht eine makabere Situation, wenn man bedenkt, daß die Kindesmutter dem eigenen Vater den Umgang mit dem Kind verwehrt und sich gleichzeitig über einen Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für das Kind beschwert? Liegt in dem Fall die Lösung nicht auf der Hand?

Der Vater ist offensichtlich ohne eine juristische (gerichtliche) Hilfe nicht in der Lage, den Kontakt zu seinem Kind zu pflegen. Nach seiner Schilderung tut der Kontakt zum Kind beiden gut. Wer von den Eltern lügt also? Ohne zu wissen, was die genauen Motive der Eltern für den Streit waren, sagte der Richter einer Intuition folgend zu der Kindesmutter: "Ich verstehe Sie nicht. Warum missbrauchen Sie nicht Ihren Mann als Babysitter?". Das Wort missbrauchen muss ein magisches Wort gewesen sein. Denn zur Überraschung des Richters schlug die Kindesmutter sich als Antwort mit der flachen Hand auf die Stirn und sagte: "Dass ich darauf nicht gekommen bin!". Nachdem der Ehemann erschien, kam der Richter erneut auf das Babysitterproblem zu sprechen. Diesmal fragte er den Kindesvater, ob er es sich vorstellen könne, die Funktion eines Babysitters wahrzunehmen, wenn er dann öfter Kontakt mit dem Kind haben könne. Nachdem dieser bejahte, war das Umgangsproblem zwischen den Parteien einvernehmlich geregelt.

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