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Ausbildungsforum

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Supervision und Fristen

Ja, die gibt es. Eine Supervision ist vor der Zertifizierung zum zertifizierten Mediator durchzuführen, 4 Supervisionen sind innerhalb von 2 Jahren nachzureichen. Das gilt auch für die Altfälle. Hier beginnt die Frist gegebenenfalls abweichend am 1. September 2017. Einzelheiten sind unter §§ 2, 4, 7 ZMediatAusbV nachzulesen. Nach Durchführung der 4 bzw. 5 Supervisionen ist keine weitere Supervision zwingend vorgeschrieben.