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Mediationsforum

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Ausführungen zu den Mediationskosten finden sich im Beitrag Mediationskosten-alt. Eine höhere Vergütung macht nur Sinn, wenn sie gezahlt wird. Ich würde unterscheiden zwischen leistungsbezogenen und marktbezogenen Faktoren.

Leistungsbezogen: Die Anwaltsgebühren beispielsweise gehen von einer Mischkalkulation aus. Wo ein Anwalt wegen des geringen Streitwertes wenig verdient, gleicht er den "Verlust" zumindest theoretisch mit einer anderen sache mit hohem Streitwert aus.

Marktbezogen: Wir konkurrieren mit Güterichtern und Jugendämtern (z.B.), die kostenlose Mediationen anbieten. Deshalb ist die Nachfrage nach einem Mediator immer eine ganz persönliche, vertrauensbasierte Entscheidung, was gebührentechnisch auch gegen eine pauschale Festlegung spricht.

Das ausschlaggebende Kostenargument sind die Konfliktkosten oder anders formuliert der mögliche Nutzen. Deshalb macht es Sinn, nicht die Kosten, sondern den Nutzen der Verfahren und Dienstleistungen miteinander zu vergleichen.

Es ist eine spannende Frage.

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