Die Pressemitteilung des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht stellt das rechtsvergleichende Großgutachten unter der Federführung von Klaus J. Hopt und Felix Steffek, das vom Bundesministerium der Justiz zur Vorbereitung des Mediationsgesetzes an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Auftrag gegeben wurde in einer Pressemitteilung wie folgt dar. Das Gutachten ist als Buch erschienen und muss erworben werden:

Die Pressemeitteilung dazu führt aus:



Am 26. Juli 2012 ist das erste deutsche Mediationsgesetz in Kraft getreten. Mediation ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes Verfahren der Konfliktlösung, bei dem ein Vermittler ohne Entscheidungsgewalt die Kommunikation zwischen den Parteien fördert, um diesen eine selbstbestimmte Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. Vorteile der Mediation sind die Flexibilität des Verfahrens, die Erwartung gerechter und nachhaltiger Konfliktbewältigung sowie ein geringerer Aufwand an Kosten und Zeit im Vergleich zum Gerichtsverfahren.

I. Forschungsarbeit des Instituts

Zur Vorbereitung des Mediationsgesetzes hatte das Bundesministerium der Justiz das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht beauftragt, ein rechtsvergleichendes Großgutachten unter der Federführung von Klaus J. Hopt und Felix Steffek sowie der Beteiligung zahlreicher wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts zu erstellen. Es wurde im Jahr 2008 bei Mohr Siebeck mit dem Titel „Mediation – Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen“ veröffentlicht. Der erfolgreiche Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gibt Anlass, den Einfluss der Forschungsergebnisse auf die Rechtspolitik, die Rechtspraxis und die wissenschaftliche Grundlagenarbeit nachzuzeichnen.

Zudem regt eine neue Publikation des Instituts zu einem Ausblick auf aktuelle Entwicklungen im Forschungsfeld der Konfliktbewältigung an. Anfang 2013 ist bei Oxford University Press unter der Herausgeberschaft von Klaus J. Hopt und Felix Steffek und erneuter Beteiligung zahlreicher Mitarbeiter des Instituts das Buch „Mediation – Principles and Regulation in Comparative Perspective“ erschienen.

II. Einfluss auf die Rechtspolitik

Das im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Buch erschien, ausgestattet mit einem Grußwort der damaligen Justiz­ministerin Brigitte Zypries, rechtzeitig zum 67. Deutschen Juristentag im September 2008 in Erfurt. In den Verhandlungen des Juristentags stellte die Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesjustizministerium Marie Luise Graf-Schlicker erste Eckpunkte der Gesetzesplanung vor und verwies zu deren Begründung auch auf die vorbereitende Studie des Max-Planck -Instituts (1).

Sowohl der Referentenentwurf des Ministeriums vom 04.08.2010 (2) als auch der daraus entwickelte Regierungsentwurf vom 01.04.2011 (3) nehmen in zweierlei Hinsicht auf die Arbeit des Instituts Bezug. Zum einen wird das rechtsvergleichende Gutachten in der Entwurfsbegründung ausdrücklich an erster Stelle unter den Vorarbeiten zu den jeweiligen Entwürfen genannt. Zum anderen nehmen beide Entwürfe inhaltlich auf die Forschungsergebnisse des Instituts Bezug. So werden etwa die Länderberichte zu Frankreich, den Niederlanden und Österreich als Belege für eine staatliche Kostenförderung der Mediation angeführt.

Der Wissenstransfer der Institutsforschung beschränkte sich jedoch nicht nur auf das Vorbereitungsstadium des Gesetzes, sondern setzte sich in den Entscheidungen der Gesetzge-bungsorgane fort. Die Studie und das Max-Planck-Institut wurden von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes am 14.04.2011 im Bundestag mit folgenden Worten in Bezug genommen: „Eine wichtige Hilfestellung lieferte uns das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Auftrag meines Hauses erstellte rechtsvergleichende Gutachten. Hierdurch konnten wir wertvolle Informationen über die Erfahrungen anderer Länder mit der Mediation gewinnen und bei der Erarbeitung des Entwurfs berücksichtigen.“ (4)

In dem folgenden Gesetzgebungsprozess spielte das Institutsgutachten erneut eine wichtige Rolle, zum Beispiel im Rahmen der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags (5). Daher stellte die Staatssekretärin Birgit Grundmann in einem Grußwort anlässlich der Verabschiedung des Mediationsgesetzes abschließend die Bedeutung der Arbeit des Instituts für das Mediationsgesetz heraus (6).

III. Bedeutung für die Rechtspraxis und wissenschaftliche Grundlagenarbeit

Die 2008 veröffentlichte Studie des Instituts hat darüber hinaus auch Eingang in die Rechtspraxis und wissenschaftliche Grundlagenarbeit gefunden. Hier sei nur eine Auswahl genannt. Interessant ist aus der Rechtsprechung die Entscheidung des OLG Köln zur Frage, ob Mediation im Rahmen der Prozesskostenhilfe finanziell zu fördern ist (7). In der Entscheidungsbegründung geht das Gericht auf grundsätzliche Überlegungen der Institutsstudie ein, was zeigt, dass Grundlagenforschung zum inhaltlichen Bezugspunkt gerichtlicher Entscheidungen werden kann.

Die Forschungsergebnisse fanden auch Berücksichtigung in den Überlegungen des Roundtable Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft, einem Arbeitskreis, in dem unter anderem zahlreiche DAX-Unternehmen den Einsatz von Konfliktmanagementverfahren entwickeln. Beispielsweise nahm der Roundtable in dem „Positionspapier der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie“ auf die Ergebnisse der Studie betreffend das Verhältnis von Gerichtskosten und Mediationskosten Bezug (8).

In der Wissenschaft fand das Buch zur Mediation seit 2008 freundliche Aufnahme und wurde zahlreich zitiert. Hier sei nur erwähnt, dass spätere Grundlagenforschung auf die Arbeit des Instituts aufgebaut hat, beispielhaft die interdisziplinären Studien „Mediation und Gerichtsverfahren in Sorge- und Umgangsrechtskonflikten“ (9) und „Gerichtsexterne Mediation in Brandenburg“ (10). Hinzu kommen zahlreiche exzellente Rezensionen im In- und Ausland, von denen nur aus einer, nämlich derjenigen in der griechischen Handelsrechtlichen Rundschau, zitiert sei. Dort wird das Buch – in deutscher Übersetzung – als „Magna Charta unter den Büchern zur Mediation“ bezeichnet.

IV. Internationale Wirkung in Europa und der Welt

Die europäische Mediationsrichtlinie von 2008, die den Impuls für das deutsche Mediationsgesetz gesetzt hatte, ist bis spätes­tens zum Mai 2016 zu evaluieren. Zur Vorbereitung der Evalua­tion hat die Europäische Kommission ein Projekt zur Anfertigung eines Evaluationsberichts ausgeschrieben. Dabei nennt die Kommission etwa zehn Informationsquellen, welche die Studie zu berücksichtigen hat. Dazu zählen die Richtlinie selbst, statis­tische Angaben des Europarats zur Effizienz von Gerichtsverfahren und die Studie des Max-Planck-Instituts.

Auch in weiteren Publikationen bzw. Richtlinien der Europäischen Union und internationaler Organisationen hat die Forschungsarbeit des Instituts ihren Niederschlag gefunden. Dazu zählt eine Publikation des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Erfahrungswerten aus der Umsetzung der Mediationsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ebenso wie der „Guide to Good Practice: Mediation“ der Hague Conference on Private International Law aus dem Jahr 2012. Felix Steffek hat zudem einen Beitrag für die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie zu den Grundlagen der Mediation erstellt, welcher der Information über Mediation dient und bei Tagungen und Schulungen zum Einsatz kommt.

Im Zuge der verstärkten Förderung alternativer Streitlösungsverfahren bereitet die Europäische Union eine Richtlinie zur außer­gerichtlichen Streitlösung mit Verbraucherbeteiligung und eine Verordnung zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vor. Eine weitere Richtlinie zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Streitlösung zwischen Unternehmen steht in der Diskussion. Dazu und zu weiteren Grundlagen- und Regulierungsfragen will das 2013 in englischer Sprache veröffentlichte Buch „Mediation – Principles and Regulation in Comparative Perspective“ einen Beitrag leisten.