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Vorschriften und ihre Rechtsquellen

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Titelseite der Rubrik Vorschriften in der Wiki-Abteilung Werkzeuge. Das Ziel dieser Rubrik ist, Ihnen alle relevanten Vorschriften vorzustellen und zugänglich zu machen. Beachten Sie bitte auch, was alles damit zusammenhängt.

Gesetz


Worum es geht: Die Vorschriften werden in der Abteilung Werkzeuge erfasst, weil sie ein wichtiges Hilfsmittel sind bei der |Ausgestaltung der Mediation, gegebenenfalls bei der Fallbearbeitung, bei der Frage der Haftung, dem Berufsrecht und allen Berührungspunkten zwischen dem Recht und der Mediation bis in die Politik hinein. Hier finden Sie nicht nur den Zugang zu Vorschriften, sondern auch Hinweise auf ihre Nutzung und ider Mediation.

Einführung und Inhalt: Die Mediation bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum, was manche zu denken scheinen. Sie setzt sich nicht über das Recht hinweg, aber gestaltet es. Es ist also wichtig, die Vorschriften zu kennen, die den Gestaltungsrah,en festlegen. Weil sich die Vorschriften auf unterschiedliche Rechtsquellen beziehen, bedarf es zunächst einer Auseinandersetzung mit den Rechtsnormen, ihrer Bedeutung und Beachtlichkeit.

Bitte beachten Sie, dass sich die hier zitierten Vorschriften auf das deutsche Recht beziehen.
Ein Abgleich mit dem ausländischen Recht finden Sie im Themenportal unter international.

Rechtsnormen

Der Duden definiert die Rechtsnorm als eine (gewohnheitsrechtlich festliegende oder vom Staat festgesetzte) rechtlich bindende Norm, wobei die Norm eine Regel für das Zusammenleben ist.1 In einem Rechtsstaat liefern verbindliche Vorschriften den ersten Anhaltpunkt für die Frage, was erlaubt und möglich ist und was nicht und wie eine Zusammenarbeit zu gestalten ist. Obwohl die Mediation ein privates, flexibles Verfahren ist, gibt es auch hier Regeln, die von den Beteiligten an einer Mediation zu beachten sind.

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"


So lautet ein geflügeltes Wort unter Juristen. Unter Gesetz versteht man einerseits inhaltlich (materiell) alle abstrakt-generellen Rechtsnormen, die menschliches Verhalten regeln und andererseits formell jeden im verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Willensakt der Gesetzgebungsorgane eines Staates.2 Außer dem Gesetz dienen Verordnungen, Satzungen und Vereinbarungen als Rechtsquellen. Die Rechtsquellen werden einer Normenhierarchie unterworfen, wobei das stärkere Recht das schwächere Recht verdrängt.

Normenhierarchie

Auch wenn die Mediation keine Rechtsfindung ist, bewegt sie sich - trotz ihrer Andersartigkeit - keinesfalls in einem rechtsfreien Raum. Selbst ein informelles Verfahren, das auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beruht, orientiert sie sich an höherrangigem Recht. Die Beachtung der Normenhierarchie trägt dazu bei, den Rahmen auszuloten, in dem sich die Mediation bewegen kann, darf und soll. Ohne dass dies im Gesetz explizit geregelt ist, erfordert es die Logik, dass sich jedes Gesetz und jede die Medition betreffende Rechtsquelle am Wesen der Mediation orientiert. Anderenfalls würde die Regulierung, wenn sie die sich aus dem Wesen abzuleitenden Eigenschaften ignoriert oder überschreitet, etwas anderes Regeln als die Medition. Das Wesen der Mediation wird aus dem Mediationsverständnis hergeleitet. Die rechtlichen Berührungspunkte zur Mediation wurden in dem Kapitel Recht herausgearbeitet.

Auch die Vorschriften zum Mediationsrecht und zum Berufsrecht der Mediatoren fügt sich in die Nomenklatur des Staates ein. Die einschlägigen Rechtsquellen (Vorschriften) stehen in einem Rangverhältnis, wobei sich das nachranghige Recht am vorrangigen zu orientieren hast. Die in Betracht kommenden Vorschriften fügen sich in die nachfolgende Ordnung ein. Als übergeordnete, grundlegende Rechtsquellen kommen in Betracht:

  1. EU Richtlinien (EU-RL), EU Verordnungen (EU-VO)3
  2. die Verfassung (GG),
  3. das Mediationsgesetz,
  4. das bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  5. eventuell: berufsspezifische Spezialgesetze wie z.B. das Rechtsdienstleistungsgesetz.
  6. eventuell: Rechtsgrundsätze, z.B. Kunstregeln
  7. eventuell: Standards
  8. der Mediationsvertrag
  9. die Mediationsdurchführungsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften, wenn sie die Mediation regeln wollen, am Wesen der Mediation auszurichten haben. Wenn sie sich nicht daran orientieren, regeln sie entweder etwas anderes als die Mediation oder sie verändern ihren Charakter. Der Grundsatz lautet deshalb:

 Merke:
Leitsatz 4391 - Wenn die Mediation im Recht verwirklicht und gestärkt werden soll, müssen die Vorschriften ihren Charakter verwirklichen. Das ist der Grund, warum die Wesenhaftigkeit der Mediation stets als eine ungeschriebene Rechtsgrundlage anzusehen ist, die bei der Auslegung oder Einführung von Vorschriften über die Mediation heranzuziehen ist!

Die einschlägigen Vorschriften

Um die Rechtslage der Mediation korrekt einzuschätzen zu können, genügt es nicht, lediglich das Mediationsgesetz und die Ausbildungsverordnung im Blick zu haben. Viele einschlägige Vorschriften finden sich auch in anderen Regulierungen. Wiki to Yes spürt auch Kollisionen mit Gesetzen und Irritationen mit Vorschriften auf, die der Mediation im Wege stehen. Sie werden in der Watchlist zusammengestellt.

Vorschriftenverzeichnis

Das Gesamtverzeichnis aller Vorschriften soll Ihnen einen Zugang zu versteckten Normierungen gewähren, die mit der Mediation zu tun haben oder auf sie einwirken. Sie können das Verzeichnis nach den unterschiedlichen Rechtsquellen filtern.

Gesetzestexte

Wiki to Yes widmet den Vorschriften und dem Umgang damit einen großen Raum, um alle Chancen und Risiken im Umgang mit den Rechtsvorschriften aufzudecken und eine rechtssichere Anwendung zu garantieren. Den Ausgangspunkt bilden die Texte der Vorschriften.

Das Mediationsgesetz

Der Wortlaut des Mediationsgestzes ist mit den Inhalten im Wiki verlinkt und vernetzt. Sie können von hier aus auch die Kommentierung aufrufen

Die Ausbildungsverordnung

Der Wortlaut der Ausbildungsverorendung ist mit den Inhalten im Wiki verlinkt und vernetzt. Sie können von hier aus auch die Kommentierung aufrufen

Gesamtverzeichnis

Hier finden Sie eine Aufstellung aller für die Mediation maßgeblichen Rechtsquellen und das Gesamtverzeichnis aller mediationsrelevanten Vorschriften

Auslegungsregeln

Die Auslegung eines Gesetzes oder einer rechtlichen Vorschrift erfolgt nicht willkürlich. Juristen befolgen Auslegungsregeln. Sie beschreiben die methodische Herangehensweise wenn es darum geht ein Gesetz oder eine Vorschrift auszulegen. Bei der Gesetzesauslegung sind zu unterscheiden:

  1. Wörtliche (grammatikalische) Auslegung: hier kommt es darauf an, was das Gesetz besagt. Nur bei sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen ist eine Auslegung erforderlich.
  2. Systematische Auslegung: bei der systematischen Auslegung spielt der Zusammenhang der Gesetze und Vorschriften sowie deren Hierarchie eine wichtige Rolle. Es ist darauf zu achten dass die Auslegung nicht mit einer anderen Vorschrift kollidiert.
  3. Historische Auslegung: die historische Auslegung blickt auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Sie gibt Indizien warum und wozu die Vorschrift erlassen wurde und was der Hintergrund dafür ist.
  4. Teleologische Auslegung: die teleologische Auslegung fragt nach dem Zweck des Gesetzes. Er ergibt sich oft aus dem Gesetzesmaterialien und ist nicht immer im Gesetz selbst erwärmt. Im Falle der Mediation beispielsweise ist der Zweck des Mediationsgesetzes mit der Förderung der Mediation angegeben worden. Was die Mediation fördert ist somit eine Auslegungshilfe.

Die Auslegungsmethoden werden in der vorgegebenen Reihenfolge (Hierarchie) angewendet. So wird sichergestellt, dass im Wortlaut des Gesetzes immer den ersten Anlaufpunkt bildet.

Kommentare

Die Auslegungsregeln belegen, dass weitere Kenntnisse als nur die des Wortlautes der einschlägigen Vorschrift erforderlich sind. Diese Kenntnisse, wozu auch die Rechtsprechung zählt, werden in sogenannten Kommentaren zusammengeführt. Mitten bilden die Kommentare ein wichtiges Arbeitsmittel für Juristen, die ihnen eine Menge Analyse- und Recherchearbeiten abnehmen. Die Kommentare tragen also zum besseren Verständnis der Vorschriften bei. Wiki to Yes stellt Ihnen kostenfreie Online-Kommentare zur Verfügung, damit Sie die Vorschriften korrekt unmsetzen können.

1. Kommentar zum MediationsG

Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577), geändert durch Art. 135 V v. 31.8.2015 I 1474 (BGBl. I S. 1474). Ausführliche Auseinandersetzung mit dem Mediationsgesetz, seiner Entstehung, seiner Bedeutung und der Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften.

2. Kommentar zur ZMediatAusbV

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 1994). Ausführliche Auseinandersetzung mit der Ausbildungsverordnung und der Problematik des zertifizierten Mediators. Sie erfahren die Hintergründe über ihre Entstehung, die Bedeutung und die Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften.

3. Kommentar zum VSBG

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039). Auseinandersetzung mit dem Verbrauchgerstreitigkeitenschlichtungsgesetz und seine Bedeutung für die Mediation.

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung muss die Gesetze im Streitfall anwenden. Auch sie ist dem Phänomen ausgesetzt, dass sich nicht alle Regeln der Mediation aus dem Gesetz ergeben. Zwar ist ein Urteil (mit Ausnahme der Verfassungsgerichtsurteile) nicht ohne weiteres bindend für ein Gericht. Trotzdem ergeben die Gerichtsurteile eine Festlegung an der man sich orientieren kann. Es macht besonders wenig Sinn gegen eine obergerichtliche Entscheidung zu handeln, weil damit auszugehen ist wie das höhere Gericht im Falle eines Rechtsmittels entscheiden wird. Um erkennbar zu machen, wie die Rechtsprechung die Gesetze im Zusammenhang mit der Mediation auslegt, plegt das Wiki auch eine Datenbank zur Rechtsprechung.

Rechtsprechungsübersicht

Hier werden die relevanten Entscheidungen aufgeführt und kommentiert, soweit sie die Mediation betreffen. Bei manchen Entscheidungen könnte man sich wünschen, dass sich die Gerichte im Wiki über die Hintergründe der Mediation informiert hätten.

Rechtsprechungstrends

Wiki to Yes stellt nicht nur die einschlägige Rückrechtsprechung vor. Es wertet sie auch aus und versucht die Trends der Rechtsprechung zu erkennen. Daraus ergeben sich Auswirkungen und Rückschlüsse auf das Verständnis des Rechts zur Mediation. Die Erkenntnisse sind politisch zu verwerten.

Rechtspolitik

In einer Demokratie obliegt die Gesetzgebung dem Parlament und die Normenkontrolle dem Verfassungsgericht. Ihre Umsetzung obliegt der Regierung. Sowohl die Regierung wie das Parlament sind darauf angewiesen, Rückmeldungen über die Nützlichkeit der Vorschriften und den Regelungsbedarf aus der Sicht der Praxis zu bekommen. Denn erst die Praxis zeigt, ob und wo die Rechtsvorschriften Lücken und Unklarheiten ausweisen. Den sich daraus ergebenden Gesetzesänderungsbedarf, weist das Wiki in einer weiteren Datenbank nach:

Watchlist

Verzeichnis der Gesetze und Regelungen, die aus der Sicht der Praxis mit der Mediation kollidieren.

Fragen zum Recht

In diesem Bereich geht es lediglich um die Vorschriften und ihre Anwendung. Die Auseinandersetzung mit dem Recht finden Sie im Mediationshandbuch. Eine allgemeine Einführung in das Recht finden Sie unter der Fachliteratur. Eine Zusammenstellung aller im Wiki verteilten Ausführungen zu dem Thema finden Sie im Themenportal oder bei den Fragen zur Mediation, die Sie im Gesetzgebungsforum einstellen können.

Politikforum

Politik

Mediationsforum

Foren

Benutzen Sie das Mediationsforum, um Fragen zum Mediationsrecht zu stellen. Benutzen Sie das Politikforum, um dabei zu helfen, die Gesetze mediationskonform weiterzuentwickeln.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Bearbeitungsstand: 2024-03-07 09:01 / Version 117.

Alias: Rechtsvorschriften, Rechtsquellen, Rechtsnorm
Included: Kommentare
Prüfvermerk:

2 Zitat aus Wikipedia mit Hinweis auf die Autoren
3 Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam. Sie müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden.


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Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 14:15:00 CET.

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