Lexikon der Verfahren
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Das Verfahrensverzeichnis ist ein Bestandteil der Wiki to Yes Enzyklopädie. Hier finden Sie alle Verfahren aufgelistet, die bei der Streitbeilegung eine Rolle spielen und gegen die die Mediation gegebenenfalls abzugrenzen sind. Die Datenbank enthält 51 Einträge und wird über den Thinktank verlinkt.
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Die Entscheidung für den richtigen Dienstleister hängt von der Entscheidung für das passende Verfahren ab. Deshalb sollten die Verfahren der Streit- und Konfliktbeilegung nicht nur dem Mediator oder der Mediatorin bekannt sein. Eine konkrete Hilfe bei der Entscheidung für das passende Verfahren finden Sie hier:
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Die nachfolgende Aufstellung kann die Verfahren nach Kategorien (Verfahrenstypen) filtern. Beachten Sie bitte, dass Mediationen in einer separaten Liste, dem Mediationsverzeichnis aufgeführt werden.
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Verzeichnis der Verfahren zur Konflikt- oder Streitbeilegung
Das Verfahren und wofür es gut ist
Bezeichnung | Beschreibung |
---|
summary Jury Trial | Eine Art Gerichtsrollenspiel, in dem der Fall geprobt wird, um seine Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können. |
early neutral Evaluation (ENE) | Das Verfahren zielt darauf ab, den Fall für ein Verfahren zu positionieren. In einer Gesprächsrunde werden die Risiken und Chancen einer möglichen Regelung ausgelotet |
Güteverhandlung | Verfahrensabschnitt im Zivilprozess nacht § 278 II ZPO |
Vermeidung | Die Vermeidung ist kein Verfahren, aber eine mögliche Strategie der Konfliktlösung. Mache Verfahren eignen sich zur Vermeidung von Konflikten. Auch die Mediation kann dazu herangezogen werden. |
Streitvermittlungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitvermittlung, also der Mediation und der Schlichtung. |
Gütestellenverfahren | Siehe Güteverfahren |
Binding Arbitration | Der Schiedsspruch ist verbindlich, indem sich die Parteien zuvor unterwerfen. |
Syreli-Verfahren | Die Bezeichnung steht für Système de Résolution de Litiges. Das bedeutet übersetzt Streitschlichtungsverfahren. Das Verfahren wurde von der französischen Domain-Registrierungsstelle AFNIC (Association française pour le nommage internet en coopération) im Jahr 2011 nach dem Vorbild der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN geschaffen. Es kann verwendet werden, wenn die Schutz- oder Namensrechte durch eine französische Internetdomain verletzt werden. |
Incentive Arbitration | Dies ist eine non-binding Arbitration, bei der die Parteien ein Strafgeld vereinbaren, wenn sie die Entscheidung nicht annehmen oder vor das Gericht gehen. |
Schlichtung | Lösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung. Bei der Schlichtung unterbreitet der neutrale Dritte Vorschläge zur Einigung. |
confidential Listener | Ein neutraler Dritter wird von den Parteien ernannt, um Vergleichsvorschläge (Eini-gungsangebote) zu vermitteln. Dies geschieht ohne inhaltlichen Bezug. Die Einigungs- oder Teilungsrate wird in der Regel von den Parteien im Voraus vereinbart. |
Clearingverfahren | Beratung über das zur Konfliktlösung passende Verfahren als Schnittstellenverfahren zwischen Akquise und Mediation. |
Selbsthilfe | Kein Verfahren aber eine Möglichkeit. Sie wird meist in Anspruch genommen, wenn die Verfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. |
Konfliktbeilegungsverfahren | Das Gesetz verwendet den Begriff als Oberbegriff aller Verfahren der Konflikt- und der Streitbeilegung. Achtung: In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren lediglich noch das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Konfliktmoderation | Die Konfliktmoderation ist ein Verfahren, das sich auf die Moderation einer Auseinandersetzung über die Konfliktbeilegung beschränkt. Ihr Ziel ist es, die Parteien dabei zu unterstützen, ihre Standpunkte auszutauschen und einen Weg zu finden, wie der Konflikt beilegt werden kann. |
Settlement | Siehe Vergleich |
Sühneverfahren | Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage. Zuständig ist die Vergleichsbehörde (Schiedsstelle) |
Baseball Arbitration | Die Parteien unterbreiten Angebote unter denen der Schiedsrichter wählt ohne sie zu verändern. |
Beschwerde | Die Beschwerde im engeren Sinne ist ein juristischer Terminus. Er fällt unter die Kategorie der Rechtsbehelfe. Ein Rechtsbehelf bezeichnet die Möglichkeit für eine Partei, gegen eine (hoheitliche) Entscheidung vorzugehen. Diese Möglichkeit scheidet in der Mediation schon deshalb aus, weil der Mediator keine Entscheidung trifft. Hier wird der Begriff der Beschwerde also weiter gefasst und im volkstümlichen Sinn als Äußerung über ein Fehlverhalten verstanden. Die Mediation bzw. der Mediator muss auch damit umgehen können. |
Ombudsmann | Auch als Ombudsverfahren oder Ombudsperson bnezeichnet. Obwohl Ombud Vollmacht bedeutet, ist der Ombudsmann zwar oft ein Vermittler, nicht aber bevollmächtigt. Ombudsmänner gibt es überall auf der Welt mit unterschiedlichen Funktionen. So wird ein Ombudsmann auch als unparteiische Schiedsperson bezeichnet. |
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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:31 / Version 21.
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