Beispiele und Beispielverzeichnis
Beispiele stellen einen Bezug zu konkreten Lebenssachverhalten und Erfahrungen dar. Sie sind also hilfreich, wenn Informationen anschaulich darzustellen sind. Beachten Sie auch bitte folgende Quellenverzeichnisse:
Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Videoverzeichnis Linkverzeichnis Abbildungenverzeichnis Beispieleverzeichnis
Auf Wiki to Yes finden Sie 696 Beispiele. Sie sind als solche gekennzeichnet und auf den Themenseiten (Wiki Seiten) eingebettet. Die Beispiele selbst werden in einer Datenbank erfasst. Mit dieser Form der Datenverarbeitung können die Beispiele nicht nur leichter gefunden werden. Auch Auswertungen sind möglich. Die Beispiele werden in der Datenbank mit Metainformationen angereichert, sodass die Beispiele nicht nur chronologisch sortiert, sondern auch nach Schwerpunkten gefiltert und zusammengestellt werden können. Darüber hinaus ist eine Unterscheidung nach Schulen ist möglich. Mehr dazu unter:
Beispiele sortieren Beispiele nach Schulen dsifferenziert
Bezeichnung | Beispiel |
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Orangenbeispiel | Sie kennen das Orangenbeispiel, wo zwei Geschwister über eine Orange streiten. Die Mutter arbeitet das Interesse heraus, das sich auf die Verwendung der Orange beschränkt. Die eine Tochter will Kuchen backen, die andere Orangensaft trinken. Jede Partei kann ihre Interessen 100% verwirklichen. Was aber, wenn beide Schwestern Orangensaft trinken wollen. Sind wir dann wieder in einem Verteilungskonflikt? Nicht wenn wir auf die Motive zum Streit eingehen. |
Fragen zur Nutzenerhellung | "Was brauchen Sie, damit alles wieder in Ordnung kommt?"; "Wenn Sie bekommen, was Sie fordern, ist dann alles wieder ok?"; "Was soll mit der Konfliktbeilegung erreicht werden?" oder "Wie sieht die Welt für Sie aus, wenn wieder alles in Ordnung ist?" |
Streitlust des Anwaltsmediators | Es wird zwar keine Mediation durchgeführt. Der eingereichte Schriftsatz betrifft ein hoch streitiges Gerichtsverfahren. Auf dem Briefkopf wird jedoch erwähnt dass der Anwalt, der den Schriftsatz eingereicht hat, ein Anwaltsmediator sei. Dessen ungeachtet ist die Formulierung auffällig aggressiv, sodass das Verfahren immer mehr in die Eskalation getrieben wird. Gleichzeitig beklagt sich der Anwalt in den sozialen Medien, dass das Gerichtsverfahren außerordentlich langwierig sei, was er dem Gegner zur Last gelegt. Würden Sie sich diesem Anwalt auch in einer Mediation anvertrauen? |
Lösung fällt wie reife Früchte vom Baum | Es geht um einen Familienkonflikt. Die Ehefrau will sich trennen. Sie begründet den Trennungswunsch damit, dass sie sich emanzipieren wolle. In der Phase drei kommt die Ehefrau immer wieder auf das Thema Emanzipation. Das war ihre Begründung, die sich in ihrem Kopf festgesetzt hatte. Der Mediator hinterfragt, warum die Trennung dafür eine Lösung sein soll und was sich hinter dem Trennungswunsch genau verbirgt. Die Ehefrau besteht jedoch auf ihrer Argumentation und sieht keine Alternative. Der Mediator trennt die Gedanken von Lösung. Als es zu einem Streit zwischen den Eheleuten kommt, doppelt er die Parteien. Er versetzt sich in ihre Lage und formuliert nur mit eigenen Worten um, was sie gesagt haben. Plötzlich und wie aus heiterem Himmel ruft die Ehefrau mitten in den Disput hinein: "Jetzt weiß ich was ich mache!". Der Konflikt war gelöst. Niemand weiß, was genau dazu geführt hat. Natürlich hat der Mediator im Nachhinein den plötzlichen Sinneswandel hinterfragt. Er konnte ihn auf den Rhythmus der Mediation und dem in ihr verwirklichten Gedankengang zurückführen. |
Thema Schuld | Der Mann sagt in einer Familienmediation: "Es ist bekannt, dass die Ursache für Probleme in den Herkunftsfamilien zu suchen ist. Was ist dann also meine Schuld?". Der Mediator fragt in Phase zwei: "Ist Schuld ein Thema über das wir reden sollten?". Der Mediand, der die Schuld seiner Frau an der Trennung herausstellen möchte antwotet mit "Ja". Weil die Klärung der Schuldfrage (für sich gesehen) kein Thema der Mediation sein kann, fragt der Mediator: "Was haben Sie davon, wenn die Frage geklärt ist?". Der Mediand antwortet: "Dann kann ich trotz der Trennung besser mit meiner Frau umgehen". "Also ist der Umgang mit Ihrer Frau ein Thema über das wir reden sollten", stellt der Mediator heraus und führt im Einverständnis mit dem Mann das Thema in der Liste auf dem Flipchart auf. |
Das gehört nicht hierhin! | In einer Familienangelegenheit streiten die Parteien über die Frage, dass und warum das Verhalten des Ehegatten so verletzlich war. Es habe Enttäuschungen ausgelöst, woraus der Trennungsgrund entstanden war. Die Parteien fangen an, vehement über die Gründe der Trennung zu streiten. Es geht um den Kindesunterhalt. Der ist in § 1601 ff. BGB geregelt. Der Richter erkennt nicht die Relevanz des Streites für die Regelung des Unterhaltes und fordert die Parteien mit der Begründung "Das gehört nicht hierhin" zur Ruhe auf. |
Wahrheit, Wirklichkeit, Realität | Ein Apfelkern wächst zu einem Apfelbaum heran. In diesem Kern, also diesem Samen, schlummert schon zu Beginn ein potenzieller Baum. Mithilfe der Erde, des Wassers, des Sonnenscheins und der Luft wird dieser Samen im Jahreslauf zu einem echten Baum. Das ist die Wirklichkeit. Die im Samen schlummernde Kraft muss sich nach einer Gesetzmäßigkeit offenbaren, um ein Apfelbaum statt ein Birnbaum zu sein. Das ist die Wahrheit. |
Mediationsangebot | Die Mediation verfolgt einen anderen Zweck als beispielsweise das Gerichtsverfahren. Bei dem Gerichtsverfahren geht es um Recht bekommen, bei der Mediation geht es darum eine nützliche Lösung zu finden. Die Mediation verfolgt somit einen anderen Zweck mit einer anderen Zielsetzung und einer anderen Herangehensweise. Wenn Sie mit dem Gerichtsverfahren verglichen wird und als besser und billiger herausgestellt wird, bewegt sich die Werbung immer noch im Kontext der Konfrontation und wird daran gemessen. |
Die Denkweise der Mediation und anderer Verfahren | Es geht um eine familiäre Auseinandersetzung. Das Verfahren ist bei Gericht anhängig. Die Ehefrau fordert Unterhalt ein. In der Verhandlung kommt es zu emotionalen Ausbrüchen und Vorwürfen, die aus der Beziehung heraus resultieren. Der Richter weist die Parteien zurecht und verhindert die ausufernde Diskussion, indem er feststellt, dass solche Gedanken in dem juristischen Verfahren nichts zu suchen haben. In einer Mediation würde der Mediator darauf eingehen und eine Struktur finden, wo diese Diskussion hineinpasst. |
Verfahrensperpetuum Mobile | In einer Vormundschaftssache stellte sich heraus, dass die Mutter nicht in der Lage ist. ihr Kind zu versorgen. Die hygienischen Verhältnisse in ihrem Haushalt sind menschengefährdend. Die Mutter ist uneinsichtig, lässt sich aber auf den Vorschlag des Betreuungsrichters ein, das Kind kurzzeitig in einer Pflege unterzubringen, bis der Zustand in ihrem Haushalt wieder menschenwürdig ist. Um der Mutter die nötige Unterstützung zu gewähren und sicherzustellen, dass die Unterbringung der Kinder so kurzfristig wie nur irgend möglich erfolgt, wird im Einvernehmen mit der Mutter eine Betreuung eingerichtet. Der Richter findet eine engagierte Betreuerin, die aber mit der Mutter nicht zusammenarbeiten kann. Es wird eine weitere Betreuerin zur Verfügung gestellt. Auch hier zeigen sich in kürzester Zeit Probleme im Umgang mit der Mutter. Es stellt sich heraus dass die Mutter an Borderline erkrankt ist. Die Unterbringungszeit der Kinder verlängert sich entsprechend. Die Mutter geht zum Anwalt. Der wirft der Justiz Unfähigkeit vor. Nach einer Zeit merkt er, dass er mit seiner Mandantin nicht zusammenarbeiten kann und legt das Mandat nieder. Die Mutter geht zum nächsten Anwalt. Der zieht alle juristischen Register, legt Rechtsmittel ein und beantragt weitere Verfahren. Nach einer Zeit liegt auch er das Mandat nieder. Die Mutter geht zum nächsten Anwalt .... das Perpetuum Mobile ist im vollen Gang. Jedes neue Verfahren hat den Blick auf sich und nicht auf die Gesamtsituation. Das Spiel beginnt immer wieder von neuem. |
Bewertung führt zur Eskalation | Der Kollege benimmt sich plötzlich in einer Art und Weise, die (aus der Sicht des anderen Kollegen) nicht mehr den normalen Gepflogenheiten entspricht. Die Partei bezieht das Verhalten auf sich. Das Verhalten ist nicht wie erwartet (Es führt in einen Widerspruch). Seine Bewertung macht daraus einen Angriff. Was wäre, wenn das Verhalten anders bewertet würde? |
Entscheidungsreife für eine Mediation | Es macht keinen Sinn eine Mediation vorzuschlagen (oder Verhandlungen), wenn die Parteien derart stark in ihrer Konfrontation gebunden sind, dass sie außer dem Sieg nichts anderes im Sinn haben. Die Mediation wird möglich, wenn sich die Konfrontation so weiterentwickelt, dass ein Sieg nicht mehr möglich ist oder wenn es jemandem gelingt, den Parteien die Einsicht zu vermitteln, dass der Krieg nur zum Verlust führen kann. In allen Fällen kommt es darauf an den Moment zu erwischen, in dem die Einsichtsfähigkeit herbeigeführt werden kann. |
Was wäre wenn Fragen | "Was wäre, wenn der Gegner nicht die geforderten 1000€, sondern nur 900€ zahlt?", "Was wäre, wenn Ihre Forderung beglichen ist. Ist dann alles OK?", "Was wäre anders, wenn alle diese Probleme gelöst sind?" |
Wechsel von Mediation zu Moderation | Den Hintergrund bildete eine Trennungsmediation. Noch in der Trennungszeit hat der Ehemann mit seiner Geliebten und dem gemeinsamen Kind einen Urlaub auf den Malediven gebucht. Die Ehefrau stimmte der Mitnahme des Kindes nicht zu. Entgegen den Erwartungen hatte sie aber keinen Konflikt wegen der Geliebten. Der Mediator reagierte, indem er nicht verzweifelt nach der Eifersucht forschte, sondern indem er die Ehefrau einfach darauf ansprach. Sie bestätigte den Eindruck. Es stellte sich heraus, dass sie lediglich Bedenken hatte, das noch kleine Kind auf so eine weite Reise mitzunehmen. Der Mediator fragte sie daraufhin, ob ihr das Votum einer Pädagogen genüge, um das vermeintliche Risiko für das Kind einzuschätzen. Die Ehefrau bestätigte. Die Eheleute vereinbarten daraufhin, einen Pädagogen zu befragen. |
Probleme bei der Themensammlung | In einer Familienangelegenheit streiten die getrennt lebenden Eheleute um das Haus. Das hatten sie wenigstens gesagt, als die Mediation nachgefragt wurde. Als der Mediator sie in der 2. Phase auffordert die Themen zu nennen, über die zu sprechen sei, machten sie folgende Vorschläge: Haus, Eigentum, Respekt, Kommunikation, Gerechtigkeit, Unabhängigkeit, Einkommen, Übervorteilung, usw. Was davon sind Themen? |
unglückliche Gesprächsaufforderungen | Der Mediator übergibt das Wort an die Parteien. Er wendet sich dabei an die Ehefrau und sagt: "Fangen Sie mal an, Sie sind eine Frau". In einem anderen Fall begründet er seine Wahl wie folgt: "Fangen Sie mal an. Ladies first". Wieder in einem anderen Fall wendet er sich an den Mann und sagt: "Fangen Sie mal an. Sie sind der Kläger". |
Zusammenfassung des Gedankenganges der Mediation | Der Mediator und oder die Medianden Wissen gerade nicht weiter. Eine gewisse Orientierungslosigkeit stellt sich her. Der Mediator ergreift die Initiative und sagt: "Ich fasse einmal zusammen was wir bisher erarbeitet haben: Wir haben uns getroffen, um im Rahmen der Mediation eine Lösung zu finden mit der alle zufrieden sind. Wir haben den Weg abgestimmt, wie die Suche erfolgen kann. Dann haben wir die Themen herausgearbeitet, über die zu sprechen ist. Die Themen stehen in einem inneren Zusammenhang. Wir haben jedoch festgestellt dass das Beziehungsthema eine Grundlage ist und deshalb als erstes besprochen werden soll. Im nächsten Schritt haben wir versucht die Bedeutungen, Sichten und Hintergründe aufzudecken. Dabei wurden folgende Punkte erarbeitet ...." usw. |
Fehlende Abschlussvollmacht | In einer Mediation erscheint der Leiter der Rechtsabteilung für das Unternehmen XY AG. Niemand hinterfragt seine Vertretungsbefugnis. Am Ende der Verhandlungen stellt sich heraus, dass der Leiter der Rechtsabteilung zwar eine Verhandlungsvollmacht, nicht jedoch eine Abschlussvollmacht hat. |
Identitätsschwindel | In einer Mediation erscheint eine andere Person als die Partei, die sich aber als die Partei ausgeübt. Es kommt zu einer Einigung wo die echte und die falsche Partei eine Vereinbarung unterzeichnen. Es ist rechtlich eindeutig, dass die echte Partei dadurch nicht verpflichtet werden kann. Für die unter falscher Identität auftretende Partei könne sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben ebenso wie für die Partei die mit der falschen Partei eine Vereinbarung eingeht. Strafrechtlich könnte eine Urkundenfälschung oder ein Betrug in Betracht kommen. Die Frage ist nur, warum die Parteien eine solche Vereinbarung nicht selbst schließen und dafür einen Mediator brauchen. In einer derartigen Konstellation macht die Mediation für niemanden einen Sinn, weshalb der Fall wirklich nur rein hypothetisch ist. |
Initialisierung Phase 1 | Der Mediator fragt die Parteien gleich nach der Begrüßung: "Was erwarten Sie von dem Gespräch?". Die Parteien geben die falsche Antwort. Sie nennen die Position. Der Mediator fragt: "Was haben Sie davon, wewnn Sie bekommen haben was Sie wollen?". "Dann hab ich meinen Frieden", antwortet die Partei. "Wollen wir mal schauen, wie Sie Ihren Frieden finden, auch wenn er sich anders herstellen lässt?" |
Interdisziplinarität | Ein Buch wird als interdisziplinär beschrieben. Tatsächlich finden sich dort Beiträge von Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen. Jeder beschreibt ein Phänomen aus seiner Sicht. Im Zweifel kennen sich die Autoren nicht einmal und wie bei einer Buchproduktion üblich, werden die Beiträge zum Redaktionsschluss abgeliefert, ohne dass sichergestellt wird, dass die Autoren die Beiträge der Co-Autoren überhaupt kennen, geschweige denn in ihren Texten verarbeitet haben. Das wäre gegebenenfalls erst bei einer Folgeauflage denkbar, falls die Autoren sich dann mit den Beiträgen der Kolleginnen und Kollegen auseinandergesetzt haben. |
Gesetzesauslegung | Das Mediationsgesetz besagt: "Mediation ist ein vertrauliches ... Verfahren". Eine Mediation, die im Fernsehen übertragen wird, ist öffentlich, also nicht vertraulich. Sie erfüllt nicht die Legaldefinition. Heißt das jetzt, dass eine Mediation nicht zulässig ist sobald sie öffentlich übertragen wird oder wird aus der Mediation eine Schlichtung nur weil sie im Fernsehen übertragen wird? Die Öffentlichkeit war übrigens eines der Argumente, warum Stuttgart 21 keine Mediation gewesen sei. Wie lässt sich das richtig einordnen? |
Begrüßung Einzelgespräch | Der Mediator trifft eine der Parteien (zufällig oder verabredet) in einem Einzelgespräch an. Er begrüßt sie mit folgenden Worten: "Guten Tag Herr (oder Frau) XXX. Ich hoffe, es geht Ihnen gut". |
Begrüßungsalternative | Der Mediator empfängt die Medianden mit folgenden Worten: "Guten Tag. Herzlich willkommen. Bitte nehmen Sie Platz. Kann ich Ihnen etwas anbieten?". |
Begrüßung | Der Mediator empfängt die Medianden mit folgenden Worten: "Guten Tag, ich freue mich, dass Sie hier sind". |
Fehlgeleitete Erfahrungen | Ein Mediator hat seine Ausbildung zur Mediation irgendwann einmal in Amerika absolviert. Er hat das Harvard Konzept gelernt. Er wendet das Wissen in den Mediationsverfahren an, die er daraufhin anbietet. Es gelingt ihm auch mit dieser Methode schwierige Fälle zu lösen. Mit der Zeit perfektioniert er die gelernte Methode. Was er nicht lernt ist, dass es effizientere Varianten und Methoden der Mediation gibt, um solche Fälle zu lösen. |
Fotos aus der Jugend | In einem extrem hoch eskalierten Erbschaftsstreit auf machen die Geschwister ihrer jüngsten Schwester extreme Vorwürfe, dass sie sich an dem Erbe bereichert habe. Die Beziehung ist darüber zerrüttet. In der Mediation wird die Beziehung angesprochen. Eine der Parteien macht der jüngeren Schwester den Vorwurf, dass sie sogar die alten Familienfotos vereinnahmt hätte. Der Vorwurf dient als Beweis für das aggressive und eigennützige Verhalten der Schwester. Die Mediation wurde vertagt. Beim herausgehen gab es ein kurzes Einzelgespräch zwischen dem Mediator und der jüngeren Schwester. Der Mediator sprach sie auf die Fotos an und den damit verbundenen Vorwurf. Die jüngere Schwester verstand die Symbolik. Im Fortsetzungstermin brachte sie die Fotos mit und übergab sie ihrer älteren Schwester. Der symbolische Akt hat eine unglaubliche Wirkung. Er hat die Geschwisterbeziehung wieder möglich gemacht. |
Die verschenkte Niere | Es geht um einen Unterhaltsstreit. Die Ehefrau, die an einer schweren Nierenerkrankung zu leiden hatte, bekommt von ihrem Ehemann eine Niere geschenkt, die ihr erfolgreich transplantiert wird. In der Reha lernte Ehefrau ihren neuen Lebenspartner kennen. Weil sie mit einer transplantierten Niere nicht erwerbsunfähig ist, fordert sie unterhalb von ihrem Ehemann ein. Er beruft sich auf die Undankbarkeit, weil die Ehefrau die neue Beziehung ohne die Nierentransplantation gar nicht hätte erleben können. Unterhaltsrechtlich spielt die Schenkung der Niere keine Rolle. Zivilrechtlich ist es nicht möglich, die Niere zurückzufordern. In einer Mediation kann die Schenkung der Niere berücksichtigt werden. Es ist eine recht komplizierte Angelegenheit, die im sogenannten Nierenfall explizit besprochen wird. |
Leugnung der Kostenvereinbarung | Es geht um eine Trennungsmediation. Der reiche Ehemann hat die stille Hoffnung dass die Ehe mit seiner getrennt lebenden Frau gerettet werden kann. Er sagt zu Beginn deshalb die Übernahme aller Kosten zu. Im Verlauf der Mediation stellt sich heraus, dass sich seine Hoffnung nicht erfüllen wird. Ehefrau verhält sich anders als erwartet. Als es um die Frage geht, ob ein weiterer Termin angesetzt werden soll, stimmte Ehefrau zu wenn sie dadurch keine Kosten zu tragen hat. Der Ehemann bestreitet jemals eine Zusage zur Kostenübernahme abgegeben zu haben. Weil kein schriftlicher Mediationsvertrag abgeschlossen wurde, kann sich auch niemand auf die Kostenzusage berufen und sie nicht einmal thematisieren, weil der Ehemann alles abstreitet. |
Verweigerung der Kostentragung | Es geht um den Streit getrennt lebender Eheleute über Kindschaftsfragen: Der Ehemann und Vater setzt die Mutter unter Druck. Sie sieht in der Mediation einen Ausweg. Gericht und Jugendamt drängen auf den Vater zu Mediation. in der ersten Mediationssitzung kommt die Kostenfrage auf. Der Vater behauptet kein Geld zu haben um die Mediation zu zahlen. Die Mutter bestreitet das und sagt dass sie die Mediation alleine zahlen werde. Der Vater ist damit nicht einverstanden, auch weil er vermutet dass das Geld von der Mutter von ihrem neuen Freund kommt. Der Vater verweigert also nicht nur die Zahlung sondern auch die Schenkung oder das Darlehen seiner Frau. Er glaubt die größeren Druckmittel zu haben und ist nicht wirklich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. |
Streit über die Bereitschaft der alleinigen Kostentragung | In einem familiären Streit über die Nutzung eines Hauses das im Eigentum des Sohnes steht, in dem die Mutter aber ein Wohnrecht hat, haben sich die Parteien (Mutter und Sohn) für eine Mediation entschieden. Als die Kostenfrage aufkommt, besteht jede Partei darauf die Kosten vollständig selbst zu tragen. Über diese Frage entsteht ein heftiger Streit. Der Mediator erkennt, dass in diesem Streit der Beziehungskonflikt zum Ausdruck kommt. Er kann dies den Parteien verdeutlichen, sodass sich die Parteien darauf verständigen können, die Frage wer am Ende die Kosten trägt, es nach der Klärung des Beziehungsthemas anzusprechen. |
Streit über die Bereitschaft (und Pflicht) die Kosten der Mediation zu tragen | In einem familiären Streit über die Nutzung eines Hauses das im Eigentum des Sohnes steht, in dem die Mutter aber ein Wohnrecht hat, haben sich die Parteien (Mutter und Sohn) für eine Mediation entschieden. Als die Kostenfrage aufkommt, meint jede Partei, die Gegenseite müsse die Kosten tragen, wenn sie den ganzen Streit veranlasst habe. Der Mediator geht auf die Frage der Veranlassung ein und erkundigt sich, ob und warum die Parteien diese Frage geklärt wissen wollen. Es gelingt dem Mediator die Parteien zu überzeugen, dass diese Frage in der Mediation möglicherweise gar keine Rolle spielt und dass die Mediation auf die Gestaltung der Zukunft achtet. Außerdem erläutert er den Mechanismus der Mediation, wo es kein unterlegen gibt sodass auch hier die Kostenfrage nicht von der Schuldfrage abhängt. Die Parteien sehen ein, dass die Mediation ihr einziger Ausweg ist und vereinbaren eine Kostenteilung. |
Kostenlast und Kostenverteilung | In einem Streit um die Scheidungsfolgen vereinbaren die Parteien, dass der reiche Ehemann auch alleine die Kosten der Mediation trägt. Die Parteien kommen überein, dass die Einkommensverhältnisse so unterschiedlich sind, dass bei einer Verteilung der Mediationskosten nach aufteilen die Ehefrau benachteiligt wäre. Ihr Aufwand wäre, relativ gesehen, unverhältnismäßig höher als der Aufwand des Ehemannes. |
Kein Umdenken in der Konfrontation | Die Berichterstattung rund um den Ukraine-Krieg zeigt, welche Auswirkungen der gedankliche Kontext hat, in dem wir uns bewegen. Nach den Gesichtspunkten eines konfrontiert tiefen Null-Summen-Spiels, sind tatsächlich Verhandlungen aktuell nicht möglich. Zumindest nicht solange die Parteien an einen Sieg glauben. Auch die Konflikt Evolution von schwarz belegt, dass ein Strategiewechsel erst möglich ist, wenn sich die verfolgte Strategie als aussichtslos erweist. Was übersehen wird ist, dass ein anderes Spiel möglich wäre. Um das zu erkennen ist ein Umdenken erforderlich. |
Die unbewusste Konfliktentscheidung | Die Konfliktpartei setzt sich mit dem Konflikt auseinander. Sieht sie in sich selbst den Grund für den Konflikt, wird sie zu einem Therapeuten gehen. Sieht sie den Grund in der anderen Konfliktpartei, wird sie sich an einen Anwalt wenden. Sowohl der Therapeut, wie der Anwalt werden sich zuständig fühlen und bestätigen, dass die Partei bei ihnen richtig ist. Der weitere Verlauf des Konfliktes erfolgt ganz nach dem Motto von Maslow, "Wer gelernt hat mit dem Hammer umzugehen, für den ist jedes Problem ein Nagel". |
Übertragung und Gegenübertragung | Die Beziehung zwischen der Therapeutin und ihrer Patientin war ordentlich gut. Wegen eines Urlaubs der Therapeutin kam es zu einer Sitzungspause. Danach stellte die Therapeuten fest, dass die Beziehung zur Patientin gestört ist. Das wiederum löste bei ihr Gefühle aus. Nachdem die Therapeuten ihre Gefühle und die der Patientin angesprochen hat, stellte sich heraus, dass die Patientin Angst vor Zurückweisung hat. Die Angst basiert auf einer Erfahrung im Kindesalter. Nach der Klärung war die Patientenbeziehung wieder arbeitsfähig. |
Ausbildungsinhalte | Ein Standard beschreibt als Ausbildungsinhalt "Reduktion der Komplexität". Das können Juristen bis zur Perfektion. Sollen Mediatoren also im Subsumieren ausgebildet werden? Sollten sie nicht eher versuchen, die Komplexität zu bewältigen, anstatt sie zu reduzieren, ist wirklich die Komplexität oder die Kompliziertheit gemeint oder bedeutet der Ausbildungsinhalt lediglich den Hinweis, dass die Komplexität bereits bei ihrer Besprechung reduziert wird? |
Rückfall nach der Mediation | Eigentlich sollte es eine Scheidungsmediation werden. In der Mediation hat es sich jedoch herausgestellt, dass die Beziehung keineswegs zerrüttet ist. Ja, es gibt Probleme und Konflikte. Es gibt aber gute Absichten, die in der Mediation erst aufgedeckt werden konnten. Das genügte den Parteien, um die Ehe wieder fortzusetzen. Nach drei Jahren, waren sie wieder da wo sie standen, als die die Mediation nachgefragt haben. Diesmal gehen sie jedoch nicht zum Mediator, sondern gleich zum Anwalt. |
Das Ausbildungspuzzle | Der Dozent unterrichtet über die Strategie der Mediation. Er konzentriert sich zunächst auf die Strategie der Verfahren, in denen er die Mediation verortet. Um die Strategie jedoch vollständig zu erfassen die auf die Mediation einwirkt, muss er sich auch auf die Konfliktstrategie einlassen. Weil der Konflikt ein großes Thema ist, brachte zunächst die Verfahren Strategien vorstellen, dann eine Lerneinheit über Konflikte durchführen, um schließlich wieder auf die Verfahrenstrategien zurückzukommen, um zu erläutern, wie sie mit der Konfliktstrategie einhergehen. |
Schachcomputer Big Blue vs AlphaZero | Deep Blue, ein von IBM entwickelter Schachcomputer, gelang es 1996 erstmals, den damals amtierenden Schachweltmeister Kasparow in einer Partie mit regulären Zeitkontrollen zu schlagen. Um die sinnhaften Züge zu extrahieren, griffen die Computer auf Erfahrungen zurück, die sie von den Spielen der Schachweltmeister gelernt haben. Mit der künstlichen Intelligenz hat sich das Phänomen zwar nicht verändert, aber weiter optimiert. Witt führt aus, dass sich AlphaZero aus sich selbst heraus erschaffen kann. Seine Kompetenz basiert auf einer künstlichen, also nicht auf einer menschlichen Intelligenz. Statt sich aus dem Fundus der menschlichen Erfahrung zu bedienen, hat das neue Schachprogramm in nur vier Stunden aus den Erfahrungen in Spielen gegen sich selbst gelernt und mit einer unermesslichen Rechenkraft die Algorithmen entwickelt, die es zu einem unschlagbaren Gegner im Schach werden ließ. |
Orangenbeispiel | Eine Mutter hat zwei Kinder. Die streiten um eine Orange. Jedes Kind verlangt die Orange für sich. Es werden Argumente ausgetauscht und Vorwürfe gemacht. Der Streit geht um die Verteilung der Orange. Statt den Kindern die Entscheidung abzunehmen und die Orange hälftig zu teilen oder selbst zu essen, erkundigt sich die Mutter nach den hinter dem Streit liegenden Interessen. Sie fragt: "Wozu braucht ihr die Orange?". Dann antwortet das eine Kind: "Ich möchte Orangensaft trinken". Das andere Kind antwortet: "Ich möchte einen Kuchen backen". Nun ergibt sich eine Lösung mit der jedes Kind zufrieden ist. Das eine Kind bekommt die Schale zum Kuchen backen, das andere Kind bekommt das Fruchtfleisch zum Saft trinken.
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Was genau ist das Angebot? | Ein Mediator wird wegen einer Mediation in einer Schulangelegenheit anlässlich eines recht hoch eskalierten Konfliktes zwischen zwei Lehrkräften nachgefragt. Er wird um einen Angebot gebeten. Weil die Mediation im Ausland stattfindet kalkulierte Mediator wie folgt: ein Tag Anreise, zwei volle Tage Mediation, was einem Aufwand von mindestens 16 Stunden entspricht, sowie ein Tag Abreise. Der Mediator erfährt dass es einen Konkurrenten gibt, der letztlich den Zuschlag bekommen hat. Der Mitbewerber hatte gesagt, dass ein schwieriger Fall sei, wo eine erhebliche, permanente Leistung seitens des Mediators erforderlich werde. Hat der Mitbewerber wirklich eine Mediation, eine Therapie oder ein Coaching angeboten? Weiß er dass die Mediation mit der gefundenen Lösung ihren Abschluss findet? Der Kunde jedenfalls kennt sich zu wenig aus um die Angebote zu vergleichen. Er hat sich letztlich für das Gegenangebot entschieden. |
Werbeverhalten und Mediationsangebot | Auf der Webseite eines Mediators findet der Besucher folgende Information über die Mediation: "Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Hierin werden sie von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft". |
Die Drohung mit dem Abbruch einer Mediation | Partei A sagt gegenüber Partei B in der Mediation: "Und wenn du nicht damit auch Verstand breche ich die Mediation ab". Habe sicherlich ein Verhalten des B bewirken. Er verkennt jedoch, dass er mit dem Abbruch der Mediation sich selber schadet. |
Mechanistische Sicht auf die Mediation | „Du darfst diese Frage nicht stellen. Sie gehört in die Phase 3. Du bist aber erst in der Phase 1“, kritisieren die Anhänger der mechanistischen Sicht den Verfahrenslauf im Rollenspiel einer Mediation. |
Dimensionieren im Orangenbeispiel | Das Interesse der Töchter an der Verwendung der Orange würde der Informationsdimension Interesse zugeordnet, weshalb der Mediator weiß, dass es zur Phase drei gehört. Wenn sich der Streit auf die Orange beschränkt, wird das Thema auf der Fallebene der Dimension Sachkonflikt zugeordnet. Liegt ein Beziehungskonflikt im Hintergrund wäre deutlich, dass dazu noch keine Lösungskreiterien herausgearbeitet wurden. |
Das zugrundeliegende Verfahrensrecht | Ein Anwalt darf grundsätzlich nur eine von zwei gegnerischen Parteien vertreten. Er macht sich anderenfalls wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 1 StGB strafbar. Es ist jedoch möglich, beide Seiten zu beraten, wenn klargestellt ist, wer von ihnen durch den Anwalt vertreten wird und der Mandant bei gleichzeitiger Anwesenheit der Gegenseite damit einverstanden ist, auch sie in die Beratung einzubeziehen. Ein Richter kann sich der Entscheidungspflicht nicht entziehen. Er kann also nur bedingt eine Vertraulichkeit zusagen. |
erweitertes Mediationsmodell | Der Mediator hat nicht die Autorität, die Parteien bei hoch eskalierten Konflikten im Mediationsverfahren zu halten. Er hat jedoch die Möglichkeit, auf die Stellen einzuwirken die diese Autorität vorhalten. Er kann versuchen, diese Instanzen in die Mediation zu integrieren. |
Abrechnung von Baunebenkosten (Fortsetzung) | Der Mediator prüft zunächst mit den Parteien die Abrechnung, um den Betrag herauszufinden, wo die Parteien meinen, dass ihre Forderung eindeutig sei. Die Forderung konnte so auf 80 TEUR reduziert werden. Jetzt entwickelte der Mediator mit den Parteien Kriterien, wie die Aufteilung der streitigen Summe am besten ohne dass eine rechtliche Bewertung erfolgen könne. Die Parteien einigten sich darauf, dass der streitige Betrag hälftig zwischen ihnen aufgeteilt werde. Jetzt blieb nur noch die Frage offen, wann der so ermittelte Betrag wie zu zahlen war. |
Abrechnung von Baunebenkosten | Partei A macht als Werksunternehmer Baunebenkosten iHv 100 TEUR geltend, die aus der Sicht der Partei B nicht gerechtfertigt sind, weil ein Pauschalpreis ausgehandelt war. Die Rechtslage ist auch aus der Sicht der Parteien nicht eindeutig. Eine gerichtliche Entscheidung birgt für beide ein hohes Risiko. Der Mediator lotet die Interessen aus und prüft, ob es gegebenenfalls bei einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung oder sonst Kompensationsmöglichkeiten gibt. Das war leider nicht der Fall. Also blieb nur der Weg, sich darüber zu einigen, wieviel zu zahlen ist. |
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