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Die Systematik der Konfliktbeilegungsverfahren

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Titelseite des 2. Buchabschnitts Systematik der Konfliktbeilegungsverfahren, dem folgende Kapitel zugeordnet sind:

Fachbuch Systematik Komplexität Kontinuum Entscheidung Beilegung Verfahren Eigenschaft

Worum es geht: Der zweite Buchabschnitt befasst sich mit dem Themenkreis der Verfahren im Allgemeinen. Er berücksichtigt, dass die Mediation nur ein Verfahren von vielen ist. Jeder sollte wissen, wie sich die Mediation in die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren einordnet. Wer einen Mediator sucht, muss wissen, dass er eine Mediation durchführen will. Wer eine Mediation anbieten will, muss wissen, wie sie sich von anderen Verfahren unterscheidet. Wer eine Mediation nachfragen will, muss wissen, was dort passiert und warum die Mediation wozu in der Lege ist.

Um die Mediation korrekt in die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren einzuordnen, bedarf es einer systematischen Abgrenzung zu allen anderen Verfahren. Die genaue Abgrenzung hat weitreichende Konsequenzen. Sie trägt zum Verständnis der Mediation bei und wirkt sich sogar auf die Nachfrage und das Marketing aus. Die Frage, wie sich die Mediation in die Verfahrenslandschaft einordnet, ist deshalb das zentrale Thema im zweiten Themenkreis des Fachbuchs Mediation. Es bedarf einer Klärung, bevor der nächste Buchabschnitt näher auf die Mediation eingeht.

Einführung und Inhalt: Die erste große Herausforderung bei der Bewältigung von Konflikten ist die Komplexität. Sie macht sich nicht nur beim Konflikt selbst, sondern auch bei der Mediation und bei der Wahl des passenden Verfahrens zur Konfliktbeilegung bemerkbar. Sie werden ständig mit ihr in Berührung kommen. Die Komplexität ist eine Herausforderung und eine Chance zugleich. Die Chance besteht in der Vielfalt an Möglichkeiten. Die Herausforderung ist die Verwirrung und der damit einhergehende Klärungsbedarf. Um sich die Vielfalt nutzbar zu machen, müssen Sie die Komplexität hinter der Konfliktbeilegung nicht nur erkennen, sondern auch bewältigen. Die Systematik der Konfliktbeilegungsverfahren hilft Ihnen dabei, die Vielzahl der Informationen über die Verfahren besser einzuordnen und eine Struktur zu finden, mit der Sie sich im Universum des Streitens zurechtfinden.

Der Umgang mit der Komplexität Das Universum des Streitens

Die systematische Erfassung der Streit- oder Konfliktbeilegungsverfahren erlaubt nicht nur eine Übersicht über die Verfahrenslandschaft. Sie liefert zugleich den ersten Zugang zum Verständnis der Mediation. Denn die Verfahrenssystematik bietet eine Struktur an, mit der alle Verfahren der Konfliktbeilegung erfasst und gegeneinander abgegrenzt werden können. Der deduktive Zugriff auf die Mediation stellt ihre Besonderheiten heraus, sodass eine präzise Verortung der Mediation innerhalb der Landschaft der Streit- und Konfliktbeilegung möglich wird.

Die Verfahrenslandschaft

Die Landschaft der Streit- und Konfliktbeilegungsverfahren ist nicht nur in Deutschland äußerst amorph und unübersichtlich. Schon jetzt zählt die Verfahrensdatenbank 51 unterschiedliche Verfahrensarten, ohne eine abschließende Aufzählung zu garantieren. Die Auswahl der zur Konfliktbeilegung in Anspruch genommenen Verfahren erfolgt oft intuitiv. Nicht immer entscheiden sich die Parteien oder das sie umgebende Helfersystem für das passende Verfahren.

Der Bedarf für ein Clearing bei der Verfahrenswahl

Verfahrenslandschaft

Die Lage lässt sich mit der nebenstehenden Grafik nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für den Profi veranschaulichen. Der Verfahrensdschungel verdeckt, dass und wie die Verfahren zu finden sind oder wie sie in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, den Konflikt beizulegen. Verdeckt werden auch die unterschiedlichen Ziele mit voneinander abweichenden Methoden, die ganz unterschiedlich ausfallen können. Nicht jedes Verfahren ist in der Lage, den Konflikt vollständig beizulegen. Letztlich entscheidet die Auswahl des passenden Verfahrens über den Umfang und die Qualität der Konfliktbeilegung.

Die Unübersichtlichkeit ist ein Handicap, das der Wahl des optimalen Verfahrens zur Konfliktbeilegung oft im Wege steht. Sie bedingt nicht nur eine heterogene Terminologie. Sie erschwert auch die Verfahrensabgrenzungen und mithin die Nachfrage nach dem geeigneten Verfahren. Die hier vorzustellende Verfahrenssystematik stellt Kriterien heraus, mit denen sich die Verfahren in eine Ordnung überführen lassen, die eine präzise Verfahrensauswahl ermöglicht.

Die Einordnung der Verfahren

Um diese Ordnung herzustellen, muss sich die Verfahrenssystematik an einer Struktur orientieren, denen alle Verfahren zugeordnet werden können. Die daraus abzuleitende Einordnung der Verfahren führt in ein Schema, das zunächst an den Streitinstanzen auszurichten ist.

Streitinstanzen

Schon die Begriffe ADR, AKL, Streit- oder Konfliktbeilegungsverfahren führen zu Eingrenzungen oder Überschneidungen.1 Wenn sich die Verfahrenssystematik auf alle Verfahren erstrecken soll, darf sie sich nicht nur auf die außergerichtlichen Verfahren beschränken und auch nicht nur auf solche, wo eine dritte Person beteiligt ist. Das erste Kriterium zur Einteilung der Verfahren orientiert sich deshalb an dem Rang der beteiligten Helfersysteme, der analog zur Konflikteskalation in Streitinstanzen eingeteilt wird.

Verfahren

Die Streitinstanzen unterscheiden, je nach dem Einsatz der beteiligten Personen, zwischen den monadischen, den dyadischen und den triadischen Verfahren.

1. Streitinstanz

monadische Verfahren
Partei macht den Streit mit sich alleine aus

2. Streitinstanz

dyadische Verfahren
Partei hat Berater und Vertreter

3. Streitinstanz

triadische Verfahren
Partei wendet sich an eine neutrale Adresse

Kategorisierung der triadischen Verfahren

Die Unterscheidung nach Streitinstanzen erlaubt noch keine Unterscheidung der Verfahren innerhalb der jeweiligen Instanz. Deshalb ist nicht nur die Zahl der involvierten Helfer, sondern auch der an sie gerichtete Auftrag ein Maßstab, der eine Kategorisierung ermöglicht und innerhalb der triadischen Verfahren nahelegt. Der Auftrag stellt Anforderungen an die Bearbeitung und weist dem sogenannten neutralen Dritten dementsprechende Rollen zu. Die Rollenzuschreibung erlaubt eine eindeutige Kategorisierung der triadischen Verfaren, unter denen auch die Mediation einzuordnen ist. Die Einordnung lässt sich der nachfolgenden Grafik entnehmen:

triadisch

Der Gesetzgeber verwendet den Begriff der Konfliktbeilegungsverfahren als Oberbegriff. Um den Unterschied von Streit und Konflikt herauszustellen2 und um aufzudecken, dass nicht jedes Verfahren in der Lage ist, einen hinter dem Streit verborgenen Konflikt zu lösen, wäre es präziser, wenn der Oberbegriff Streit- und Konfliktbeilegungsverfahren lautet. Entsprechend dem zugrunde liegenden Auftrag, der Rollenverteilung und den sich daraus ergebenden Herangehensweisen liegt auf der obersten Gliederungsebene der triadischen Verfahren die Unterscheidung zwischen den Verfahren der Streitentscheidung und denen der Streitvermittlung nahe.

Streitentscheidung Streitvermittlung

Die systematische Einteilung wird in der Praxis nicht konsequent umgesetzt. Sie wurde mit der Einführung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes durchbrochen. Hier verwendet der Gesetzgeber plötzlich wieder den Begriff des Streitbeilegungsverfahrens, das er legal als ein Verfahren im Sinne des VSBG definiert. Die Streitbeilegung ist deshalb auch als ein juristischer Begriff zu verstehen, der die Verfahren des VSBG als Sonderfall der Konfliktbeilegungsverfahren betrachtet, ohne dass es sich dabei um eine eigenständige Kategorie handeln kann. Die dadurch entstandene Anomalie wird im Zusammenhang mit der Streitvermittlung explizit dargelegt und erörtert.

Die Besonderheiten der Streitvermittlung

Die Prototypen der triadischen Instanz

Eine der Besonderheiten der hier vorgestellten Verfahrenssystematik besteht in der Möglichkeit, eindeutige Prototypen herauszubilden. Prototypisch gesehen bilden sowohl das Gerichtsverfahren, wie das Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit die typischen Erscheinungsfoprmen der streitentscheidenden Verfahren ab. Innerhalb der Streitvermittlung sind die Mediation und die Schlichtung gegeneinander abzugrenzen. Es gibt Abweichungen, Mischformen und Kombinationen, in denen sich jedoch die hier vorgestellten prototypischen Merkmale wiederfinden.

Wie lassen sich die Prototypen identifizieren und unterscheiden?
Den markantesten und auffälligsten Unterschied bildet der Umfang der jeweiligen Entscheidungsbefugnis des Dritten. Die nachfolgenden Abbildungen sollen dies verdeutlichen.

Mediation

Kommunikationsmodell Mediation

Schlichtung

Kommunikationsmodell Schlichtung

Schiedsgericht

Kommunikationsmodell Gericht

Gericht

Kommunikationsmodell Gericht

Der Mediator wird von den Parteien gewählt. Er hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Er hat noch nicht einmal die Macht zur Meinungsbildung.

Der Schlichter wird von den Parteien gewählt. Er hat zwar keine Entscheidungsbefugnis. Er hat jedoch Einfluss auf die Lösungsfindung und eine damit einhergehende Meinungsmacht.

Das Schiedsgericht ist wie ein Gerichtsverfahren strukturiert. Der Richter wird allerdings von den Parteien eingesetzt. Er hat volle Entscheidungsmacht

Die staatlichen Gerichte werden mit Richtern besetzt, deren Zuständigkeit sich aus dem Gesetz ableitet. Der Richter hat volle Entscheidungsmacht.

Die Grafiken zeigen nicht nur den Umfang der Entscheidungsmacht, sondern auch das davon abhängige Verhalten der Parteien und ihre Einflussnahme auf das Verhalten des neutralen Dritten. Mit der Entscheidungsmacht einher geht der jeweilige Arbeitsauftrag an den Dritten. Auch er ist ein markantes Unterscheidungskriterium. Besonders auffällig ist der unterschiedliche Arbeitsauftrag bei der Schlichtung und der Mediation. Er verändert nicht nur den Fokus, also den Bearbeitungsschwerpunkt, sondern auch die Handhabung der Verfahren. Der Unterschied zwischen Schlichtung und Mediation wird deutlich, wenn Sie sich fragen, was es den Parteien nutzt, wenn sie mit dem Mediator überhaupt reden, wenn er weder eine Meinung vertritt noch eine Entscheidung herbeiführt?

Die Mediation geht davon aus, dass die Parteien selbst die Lösung finden (können), nachdem sie alles (auch die wechselseitigen Sichten und Hintergründe) verstanden haben. Ihr Schwerpunkt ist deshalb in der Vermittlung des Verstehens, das der Entscheidung (der Lösungsfindung) vorausgeht. Die Verstehensvermittlung orientiert sich am Nutzen. Bei der Schlichtung liegt der gedankliche Schwerpunkt auf der Lösung. Die Parteien erwarten vom einem Schlichter, dass er Lösungsvorschläge entwickelt. Der Schwerpunkt der Schlichtung liegt deshalb auf der direkten Vermittlung einer Lösung. Mithin bedienen die Schlichtung und die Mediation einen völlig anderen Fokus.

Verstehensvermittlung Lösungsvermittlung

Die Verfahrensmerkmale

Es genügen also schon drei markante Merkmale, um Prototypen herauszubilden. Die Zielsetzung, der damit einhergehende Arbeitsauftrag und die Handhabung, die Rollenverteilung und der Fokus. Diese Merkmale werden als primäre Verfahrenkriterien gekennzeichnet. Es gibt aber noch weitere Verfahrensmerkmale, die zur Unterscheidung der Herangehensweise und der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Verfahren beitragen.

Die Komplexität des Konflikts macht keinen Halt vor den Verfahren und seinen formalen Grenzen. Deshalb würde es weder dem Konflikt noch dem Verfahren gerecht werden, wenn ihre Unterscheidung lediglich auf die Rolle des Helfers oder seinen Arbeitsauftrag reduziert wird. Die Auseinandersetzung mit der Definition der Mediation im Mediationsgesetz hat verdeutlicht, dass auch die gesetzlichen Definitionsmerkmale Fragen offen lassen. Verlässlichere Abgrenzungskriterien ergeben sich erst, wenn die Verfahrensbeschreibung auf den Verfahrenscharakter abstellt.3

Verfahrenscharakter Verfahrenskriterien

Der Verfahrenscharakter beschreibt die über die Definition hinausgehenden Eigenschaften der Verfahren. Er erschließt, womit man es bei jedem einzelnen Verfahren zu tun bekommt. Die folgenden Merkmale helfen, den prägenden Charakter und die sich daraus ergebenden Verfahrensoptionen aufzudecken.

  Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Ausführungen, Zusammenstellungen und Beispiele beziehen sich nur auf Prototypen und typische Herangehensweisen. Sie dienen nur dem Zweck, Ihnen einen Einstieg in den Umgang mit den Verfahren zu ermöglichen und deren Leistungsfähigkeit herauszustellen. Die Praxis kennt auch Mischformen und Kombinationen. Die Vertiefung ergibt sich aus den Verweisen.

Die primären Verfahrenskriterien

Die primären Kriterien determinieren das Verfahren und die Vorgehensweisen im Verfahren, woraus sich die Prototypen ableiten lassen.

Zielsetzung und Ergebnis

Ein Ziel ist erforderlich, um einen Weg zu definieren. Das Handeln wird im Idealfall an einem Ziel ausgerichtet. Die Verfahren geben die Ziele mehr oder weniger vor. Die nachfolgende Tabelle stellt die unterschiedlichen Zielsetzungen vor. Eine Vertiefung finden Sie im Kapitel Verfahrensziele.

Verfahren Zielsetzung
Gericht Herbeiführung einer Rechtsentscheidung über einen streitigen Sachverhalt oder streitige Rechtsfragen
Schlichtung Herbeiführung einer Einigung über eine vorzuschlagende Lösung für einen streitigen Sachverhalt.
Mediation Finden einer Lösung für eine herauszuarbeitende Fragestellung

Verfahrensziele

Rollenzuschreibung und Verantwortung

Die Rolle, die dem neutralen Dritten oder dem Sachbearbeiter des Verfahrens mitgegeben wird, determiniert das Verhalten der Verfahrensbeteiligten. Je nach Auftrag und Befugnis des Dritten werden die Parteien darauf hinwirken, dass er sie auftragsgemäß unterstützt. Daraus ergeben sich Konsequenzen auf die Manipulationsmöglichkeiten und die Verfahrensstrategie.

Verfahren Rolle Auftrag
Gericht Richter Entscheidung fällen
Schlichtung Schlichter Lösung ausarbeiten und vorschlagen
Mediation Mediator Parteien helfen, selbst die Lösung zu finden.

Kommunikationsmodell

Fokus und Bearbeitungsschwerpunkt

Die Zielsetzung ergibt nicht nur den Weg, sondern auch den gedanklichen Fokus des Verfahrens vor. Wenn das Ziel darin besteht, eine Rechtsentscheidung über eine vorgegebene Frage zu treffen, richtet sich der Fokus auf die rechtliche Entscheidung, als das herbeizuführende Ergebnis. Die Mediation wird oft als ein lösungsorientiertes Verfahren bezeichnet. Diese Auffassung will unterstreichen, dass es um eine Lösungssuche geht. Bei genauem Hinsehen wird das Denken an die Lösung in der Mediation aber gerade verhindert und auf den Weg ausgerichtet, Die Lösung stellt sich aus dem Mediieren her. Den Schwerpunkt des Verfahrens bildet die Interessenerhellung. Aus ihr ergeben sich die Nutzenkriterien, an denen die Lösung ausgerichtet wird. Die Mediation ist wegen des auf den Nutzen gerichteten Verfahrensschwerpunktes also eher ein nutzenorientiertes Verfahren.

Die jeweilige Verfahrensorientierung ergibt sich aus dem Verfahrensschwerpunkt. Zu unterscheiden sind eine Ergebnisorientierung, eine Lösungsorientierung, eine Positionsorientierung und eine Nutzenorientierung. Die folgende Tabelle stellt den unterschiedlichen Fokus der Verfahren heraus. Eine Erläuterung der Eingaben finden Sie im Kapitel Fokus.

Verfahren Schwerpunkt
Gericht Ergebnisorientierung
Güterichterverhandlung Ergebnis- ggfalls Lösungsorientierung
Schlichtung Lösungsorientierung
Mediation Nutzenorientierung

Verfahrenschwerpunkte

Arbeitsauftrag und Handhabung

Der Arbeitsauftrag ist mit der Handhabung gleichzusetzen. Das eine ergibt das andere. Jedes Verfahren hat eigene Mittel, mit dem sein Ziel verfolgt wird. Mit dem Kriterium der Handhabung wird das Mittel zum Verfahrensschwerpunkt in Beziehung gesetzt. Die Handhabung beschreibt also die Herangehensweise und die Bearbeitungsschwerpunkte der Verfahren anhand der zu verwendeten Arbeitsmittel. Wenn beispielsweise bei der Entscheidung des Gerichts die Klärung von Sachverhalts- und Rechtsfragen im Vordergrund steht, ist seine Handhabe die Rechtsfindung. Die nachfolgende Tabelle beschreibt die jeweilige Handhabe, sodass die Zuordnung der Arbeitsmittel möglich wird.

Verfahren Handhabung Arbeitsmittel
Gericht Rechtsfindung Klärung von Sachverhalts- und Rechtsfragen
Schlichtung Lösungsvermittlung Bewertung der Argumente
Mediation Verstehensvermittlung Erkenntnis

Handhabung Verstehensvermittlung

Die sekundären Verfahrenskriterien

Die sekundären Kriterien leiten sich aus den primären Merkmalen ab. Sie konkretisieren die Herangehensweise und die damit einhergehenden Verfahrensunterschiede dennoch so stark, sodass zumindest die markanten Kriterien besonders herauszustellen sind.

Strategien und Parteiverhalten

Die jeweilige Zielsetzung nimmt Einfluss auf andere Eigenschaften des Verfahrens, insbesondere auf seine mögliche und naheliegende Verfahrensstrategie. Die Strategie beschreibt, wie das Verfahrensziel erreicht werden soll. Sie ist also unmittelbar mit der Zielsetzung des Verfahrens verknüpft. Die Verfahrensstrategie und die Konfliktstrategie sind nicht zwingend identisch. Wenn das Verfahren in die Konfliktstrategie passen soll, ergibt sich eine weitere Verknüpfung, die sich dem Verfahren nur dann erschließt, wenn es auch den Konflikt als solches im Blick hat. Inwieweit die Verfahren in der Lage sind, den Konflikt zu kontrollieren, klärt sich über das Kriterium der Konfliktkongruenz. Nicht alle Verfahren können eine vollständige Konfliktlösung herbeiführen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die stratregischen Optionen. Eine Vertiefung finden Sie im Kapitel Strategie.

Verfahren Stratagie Bezug
Gericht Konfrontation, Kooperation möglich Verfahren
Schlichtung Kooperation, nach Maßgabe der Konfrontation Verfahren, Streit
Mediation Nur Kooperation möglich Verfahren, Umgebung, Streit, Konflikt

Verfahrensstrategien

Rahmen und Möglichkeiten

Das Verfahren beschreibt ein Vorgehen.4 Es könnte mit einem Container verglichen werden, der sich aus dem Rahmen und den möglichen Abläufen definiert. Eine vereinfachte Darstellung erlaubt die folgende Abgrenzung:

Verfahren Rechtsgrundlage Methoden
Gericht Verfahrensgesetz Subsumption
Güterichterverhandlung Verfahrensgesetz Konfliktbeilegung
Schlichtung Vereinbarung Bewertung
Mediation Vereinbarung Verstehensvermittlung

Die Analogie zu Containern erlaubt die präzise Abgrenzung und Kombination der Verfahren, sodass sie in ihrer Summe eine vollständige Konfliktbeilegung ermöglichen. Die mit dem Rahmen jeweils gesetzten Bedingungen sind ausschlaggebend für die Verwendung der Methoden. Sie weisen den Verfahren Vorgehensweisen zu, deren Ausprägungen wie folgt gegeneinander abzugrenzen sind:

Gericht Schlichtung5 Mediation
formell formell + informell informell
fremdbestimmt fremd- + selbstbestimmt selbstbestimmt
einseitige Einleitung einseitige + allseitige Einleitung allseitige Einleitung
Determination relative Determination Indetermination
Machtgefälle bedingter Machtausgleich Machtgleichgewicht
Ergebnisrelevanz Lösungsrelevanz Nutzenrelevanz
Ergebnisorientierung Lösungsorientierung Prozessorientierung
konfrontativ + kooperativ konfrontativ + kooperativ kooperativ
Nullsummenspiel Nicht nur Nullsummenspiel Nicht-Nullsummenspiel

Containertheorie

Kommunikation, Modelle und Muster

Jedes Verfahren zeichnet sich durch eine zum Verfahren passende Kommunikation aus, die sich in Mustern niederschlägt. Die Kommunikationsmuster werden als Kommunikationsmodelle bezeichnet. Das Kommunikationsmodell verändert sich abhängig von der Rolle des neutralen Dritten und der strategischen Ausrichtung des Verfahrens. Die Kommunikation im Verfahren verfolgt den vom Verfahren vorgegebenen Zweck.

Beispiel 11930 - Gibt es einen Entscheider, werden die Parteien ihre Kommunikation auf ihn ausrichten, damit er die gewünschte Entscheidung trifft. Weil die Mediation keinen Entscheider hat, verursacht sie ein völlig anderes Kommunikationsmodell.


Die Ausrichtung der Kommunikation wird an Kommunikationsachsen festgemacht. Im Gericht beispielsweise sind die Achsen auf den Richter ausgerichtet. Die Mediation verändert die Achsen, sodass am Ende eine direkte Kommunikation zwischen den Parteien möglich ist. Wie die Kommunikationsachsen bedient werden, ergibt sich aus dem Kapitel über die Kommunikationsmodelle.

Kommunikationsmodell 

Ein ausschlaggebendes Merkmal des Kommunikationsmodells ist die Möglichkeit zur Beeinflussung der neutralen Dritten Person. Die Beeinflussung korrespondiert mit ihrer Verantwortlichkeit und lässt sich für die Verfahren wie folgt gegenüberstellen:

Verfahren Beeinflussung Kontrolle
Gericht Einflussnahme auf die Entscheidung Befangenheit
Schlichtung Einflussnahme auf die Bewertung Abbruch
Mediation Indetermination verhindert Einflussnahme Abbruch

Die Bearbeitungsmerkmale

Jedes Verfahren verfolgt den Zweck einer Streit- oder Konfliktbeilegung. Die Anforderungen und Möglichkeiten unterscheiden sich. Die Unterschiede erschließen sich nicht ohne Weiteres aus der Verfahrensdefinition und dem Selbstzweck der Verfahren. Konsequenterweise dürfen sich die herauszuarbeitenden Verfahrenskriterien nicht ausschließlich auf das Verfahren selbst beziehen. Die Leistungsfähigkeit eines Verfahrens ergibt sich erst mit dem Blick auf die Möglichkeiten der Fallbearbeitung.6 Um diese Möglichkeiten einschätzen und abgrenzen zu können, werden folgende Kriterien herangezogen:

Kontinuum

Wenn das Verfahren als ein Weg zur Konfliktlösung gesehen wird, muss erkennbar sein, welcher Weg zum vorgegebenen Ziel führt. Wege führen durch einen Raum, wo Himmelsrichtungen die Orientierung geben. Wenn der Raum zur Konfliktbeilegung als ein Universum der Konfliktbeilegungsverfahren beschrieben wird, ergibt das Kontinuum Eckdaten (Dimensionen), die eine Aussage über die Komplexitätsbewältigung erlauben. Mithin erlaubt das Kontinuum der Streitbeilegungsverfahren eine erste und grundlegende, für alle Verfahren gültige Dimensionierung, an der die Konfliktbearbeitungsfähigkeit der Verfahren zu messen ist.

Das Kontinuum der Streitbeilegung setzt sich aus den Dimensionen Fakten, Emotionen, Positionen, Interessen und Bedürfnisse und gegebenenfalls der Dimension Zeit zusammen. Die Belegung der Dimensionen dieses Kontinuums ergibt sich aus den verfahrenstypischen Bearbeitungsschwerpunkten. Sie legen zugleich die auf den Konflikt bezogene Bearbeitungstiefe fest. Es liegt auf der Hand, dass ein Verfahren, welches die Komplexität auf Positionen und Fakten reduziert, kaum in der Lage ist, eine vollständige Konfliktbeilegung herbeizuführen.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht, welche Streitdimensionen typischerweise von den Verfahren bedient werden. Eine detailliertere Beschreibung enthält das Kapitel Kontinuum.

Verfahren Kontinuumsdimensionen Bearbeitungsschwerpunkt
Gericht Fakten, Positionen Positionen
Schlichtung Fakten, Positionen, Interessen Positionen evtl. Interessen
Mediation Fakten, Positionen, Emotionen, Bedürfnisse alle Dimensionen

Streitkontinuum 

Ebenen

Die Mediation wird als ein sachliches Verfahren beschrieben. Damit kann nur die Kommunikationsweise gemeint sein. Genauer wäre es, wenn die Mediation als ein verstandesorientiertes, reflektierendes Verfahren beschrieben wird. Keinesfalls verhaftet sie die Kommunikation auf der Sachebene. Die Kommunikation erfolgt auf verschiedenen Ebenen, die von den Verfahren unterschiedlich angesprochen werden. Zu unterscheiden sind die bereits erwähnte Sachebene, die Emotions- oder Beziehungsebene, sowie die Ich- und Du-Botschaften, um nur die Ebenen des Kommunikationsquadrates aufzuzeigen. Eine weitere, nur selten erwähnte Ebene ist die Metaebene. Sie ist naturgemäß sachlich, also emotions- und konfliktfrei und wird außer in der Mediation in keinem anderen Verfahren explizit vorbehalten.

Systemik 

Die Systemik der Mediation erwartet mehr oder weniger zwangsläufig die Herstellung einer Metaebene. Sie wird nicht nur zu dem Fall, sondern auch zu sich selbst, also dem Verfahren, eingerichtet. Es macht durchaus Sinn, eine solche Ebene über alle Verfahren zu legen, die bei der Konfliktlösung neben-, nach- oder miteinander zusammentreffen? Sie wäre in der Lage, sie Verfahrten optimal aufeinander auszurichten.

Ein explizites Verfahren, das diese verfahrensübergreifende Funktion erfüllt, gibt es nicht. Es gibt allerdings ein virtuelles Verfahren,7 das dazu in der Lage ist. Indirekt erfolgt die Kontrolle auch innerhalb einer Mediation, wenn der Mediator die sogenannten Parallelprozesse im Auge behält. Ideal wäre es, wenn die Landschaft der Streit- und Konfliktbeilegungsverfahren um ein solches Verfahren erweitert wird. Lediglich Ansätze dazu ergeben sich im Clearing, das allerdings auch noch weit davon entfert ist, sich als ein nachzufragendes Verfahren zu etablieren.

Metaverfahren

Konfliktkongruenz

Wenn es den Parteien darauf ankommt, die für ihre Konfliktbeilegung ideale Unterstützung herauszufiltern, lautet die entscheidende Frage, inwieweit das Verfahren überhaupt in der Lage ist, den Konflikt abzudecken. Die Bedeutung der Frage erschließt sich, wenn zwischen Streit und Konfliktbeilegungsverfahren unterschieden wird. Im Gericht beispielsweise konzentrieren sich die Verfahrensbeteiligten auf die Problemlösung, ohne den dahinterliegenden Konflikt überhaupt im Blick zu haben. Ein Mediator beginnt das Verfahren mit einer Konfliktanalyse. Er sollte deshalb zumindest den Wirkungsgrad der Mediation genau beschreiben können. Auf die Verfahren bezogen klärt sich die Erreichbarkeit des Konfliktes mit dem Kriterium der Konfliktkongruenz. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die möglichen Überlagerungen. Die Verfahren die eine volle Konfliktdeckung ermöglichen, sind in dunklem Oker dargestellt. Das helle Oker kennzeichnet die Konfliktüberlagerungen anderen Verfahren.

Verfahrenseinteilung


In der Literatur wird ein Konfliktzuweisungsprinzip8 erwartet, sodass eine Verfahrensordnung hergestellt wird, die nach Konflikten differenziert. Leider lassen sich die Konflikte nicht auf die Grenzen der Verfahren ein und reduzieren sich auch nicht auf das zu lösende Problem.

 Merke:
Leitsatz 3271 - Das Verfahren ist ein Wegbegleiter im Konflikt. Das Verfahren, das die größte Konfliktkongruenz aufweist, hat die besten Chancen zu einer vollständigen Konfliktlösung.

Konfliktkongruenz Abgrenzungen 

Die Ausprägungen

Weitere Anhaltspunkte zur Unterscheidung der Verfahren sind die Verfahrensausprägungen. Sie werden oft als Kriterien aufgeführt, um den Unterschied zwischen der Mediation und anderen Verfahren herauszustellen. Im Grunde handelt es sich um Verfahrenseffekte, die sicher dazu beitragen, die unterschiedlichen Spielarten der Verfahren herauszustellen. Auch erlauben sie eine graduelle Gegenüberstellung der Verfahren und die Herausarbeitung des Nutzens.

Vor und Nachteile der Mediation im Vergleich 

Hilfe bei der Verfahrenswahl

Die den Verfahrenscharakter ergebenden Kriterien beeinflussen sich wechselseitig. Eine Mediation beispielsweise erlaubt keine Konfrontation. Ein entscheidungsbasiertes Verfahren richtet die Kommunikationsachsen auf den Entscheider aus. Ein Gerichtsverfahren reduziert die Dimensionen des Streitkontinuums auf die Sachebene. Wenn die Parteien und deren Berater eine Konfliktlösung herbeiführen wollen, müssen Sie bei der Auswahl des dazu passenden Verfahrens alle den Verfahrenscharakter bestimmenden Aspekte im Blick haben, um zu entscheiden, ob sie für den konkret zu lösenden Konflikt ausreichend und geeignet sind.

Zusammenstellung

Die Kriterien anhand derer die Verfahren gegeneinander abgegrenzt und auf den Konflikt bezogen werden können, lassen sich wie folgt zusammenstellen:

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Kriterien finden Sie, wenn Sie auf den Link in der vorstehenden Liste klicken. Sie haben auch die Möglichkeit die Tabelle zu filtern und zu sortieren, um die Bedeutung und das Wechselspiel der Kriterien besser erkennen zu können.

Auswahl

Die Verfahren verfolgen keinen Selbstzweck (zumindest sollten Sie es nicht). Wenn sie die Parteien auf einem Stück ihres Weges zur Konfliktbeilegung begleiten sollen,9 beinhaltet die Entscheidung für das passende Verfahren zugleich eine Entscheidung über den "richtigen" Weg zur Streit- oder zur Konfliktlösung. Die Auswahl ist groß. Kaum eine Partei ist in der Lage, die komplexe Vielfalt des Angebots zu durchblicken. Das Verfahrensverzeichnis soll helfen, die richtige Wahl zu treffen.

Verfahrensverzeichnis Abwägungen

Immanente Prüfung

Bei jeder Dienstleistung bzw. jeder Inangriffnahme eines Verfahrens muss seine Statthaftigkeit bzw. Geeignetheit überprüft werden. Die Prüfung beschränkt sich nicht auf den Beginn des Verfahrens. Sie zieht sich über das ganze Verfahren hinweg. Wenn es sich herausstellt, dass das Verfahren die vorgesehenen Zwecke nicht erreichen kann, ist es abzubrechen oder zu wechseln. Es ist die Pflicht des jeweiligen Dienstleisters oder Verfahrensverantwortlichen, diese Prüfung durchzuführen.

Auswahlverfahren

Verfahrenskontinuum
Es ist eine besondere Herausforderung, dass jedes Verfahren seine Statthaftigkeit oder Geeignetheit immanent zu überprüfen hat, um sich für zuständig zu erklären. Aus gutem Grund gibt es Modelle (z.B. das Multidoor Courthouse oder das Verfahrensauswahl), implizit auch die integrierte Mediation, die versucht, das Auswahlverfahren an einer gedachten Meta-Ebene der Verfahren anzusiedeln und aus dem Selbstprüfungsprozess herauszutrennen. Selbständige Clearingverfahren geben eine höhere Gewähr für eine neutrale und verfahrensübergreifende Verfahrensberatung.


Es macht Sinn, jedem Verfahren eine neutrale Clearinginstanz vorzuschalten, um die Beratung für oder gegen ein Verfahren von den merkantilen Interessen der Berater zu lösen und um alle Aspekte zu bedenken, die helfen, die Nützlichkeit eines Vorgehens zu beschreiben.

Verfahrensberatung

Eine professionelle Verfahrensberatung wird die neben der Konflkiktkongruenz auch die Risikohaftigkeit (Erfolgsträchtigkeit) und die Nützlichkeit des Verfahrens überprüfen. Die erforderlichen Prüfungsschritte sind in dem Prüfungsschema für Mediation und die dazu gehörige Checkliste eingearbeitet. Es versteht sich von selbst, dass diese Prüfung nur dann gelingt, wenn die Verfahren im Wettbewerb stehend betrachtet werden und als gegeneinander abzugrenzen bekannt sind. Der Wiki-to-Yes Verfahrensbrowser soll dazu beitragen, dass bei der Abwägung und Auswahl kein einschlägiges Verfahren übersehen wird:

Formular: Prüfungsschema Verfahrenswahl Verfahrensmanagement 

Bedeutung für die Mediation

Die Auseinandersetzung mit der systematischen Einteilung der Verfahren in der Landschaft der Streit- oder Konfliktbeilegungsverfahren liefert alle Kriterien, die es den Parteien wie den Verwendern erlaubt, das für sie passende Verfahren herauszufinden. Die Kriterien der Systematisierung wirken sich auch auf die Varianz der Meditation aus. Nicht nur weil ihre Wesenhaftigkeit besser zum Ausdruck kommt, sondern auch weil sich die Vielfalt unterschiedlichster Mediationsangebote besser kategorisieren lässt. Eine klare, an das Wesen der Verfahren ausgerichtete Struktur ist das Fundament an dem sich auch neu entwickelte Verfahren orientieren lassen, sodass sich Anomalien,10 die sowohl den Verbraucher wie den Verwender irritieren, vermeiden lassen. Es gibt allerdings auch andere Einteilungen, wie etwa die Unterscheidung nach DR und ADR-Verfahren. Die Abgrenzungen werden in der allgemeinen Übersicht über die Verfahren noch näher erläutert. Sie finden auf Wiki to Yes übrigens mehrere Systematiken, die dazu beitragen, die Mediation präzise in die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren einzuordnen. Wie sich die Mediation systematisch erfassen lässt, wird in dem Beitrag Systematik der Mediation näher vorgestellt.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Bearbeitungsstand: 2024-03-14 10:23 / Version 436.

Alias: System, Verfahrenssystematik, Verfahrenslandschaft
Siehe auch: Themenportale Klassifizierungen der Mediation, Verfahrensabgrenzungen, Verfahren als Wegbegleiter, Verhandlung, Entscheidungsprozesse
Diskussion im Forum Diskussion unter dem Beitrag Systematik
Literaturhinweis: Trossen (un-geregelt) S. 73 ff
Geprüft:

1 Abgesehen von dem zu bereinigenden Fachwörterbuch ist eine abgestimmte Systematik ebenso fehlend wie erforderlich
2 Siehe dazu näher die Ausführungen im Kapitel Konflikt
4 Siehe dazu näher die Ausführungen im Kapitel Mediation-Prozess
5 Es wird von einer breiten Bandbreite an Schlichtungen ausgegangen, die auch das VSBG einschließt
6 Besonders bei der Mediation ist eine Unterscheidung zwischen der Verfahrensebene und der Fallebene angebracht.
7 Das Vorgehen (Verfahren) wird nach den Grundsätzen der Integrierten Mediation durchgeführt
8 Greger (Recht der Konfliktlösung) Teil A Rdnr. 36 S. 12
9 Siehe Optionen
10 Siehe die Ausführungen zur Streitvermittlung


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 14:56:41 CET.

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