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Trend (Gesetzgebung)
Wenn es um eine Prognose zur Gesetzgebung geht, mag zwischen der erwarteten und der zu wünschenden Gesetzgebung unterschieden werden. Bei internationalen Vergleichen wird der Fortschritt bei der Entwicklung der Mediation oft am Umfang und der Zahl der eingeführten Gesetze gemessen. Dass sich der deutsche Gesetzgeber bis heute davon nicht hat beeindrucken lassen, könnte ebenso für seine Unsichertheit wie für seine Weisheit sprechen. Zu erwarten ist, dass sich die Gesetzgebung im Tunnelblick verwirklicht. Zu wünschen wäre, dass sie sich und den Bürgern einen Blick über den Tellerand erlaubt.
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Gegenstände
Auffällig ist zunächst, dass Entscheidungen die Mediation betreffen, nicht durch Mediation, sondern durch Gerichte geklärt werden. Auffällig ist auch, dass Entscheidungen über Fragend er Haftung eines Mediators ausnahmslos Anwaltsmediatoren betreffen.
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Bearbeitungsstand: 2019-01-31 06:02 / Version 16.
Alias: Gesetzgebungstrends
Siehe auch: Rechtsprechung, Mediationsrecht, TrendStatistik
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Diskussion: Forumsbeitrag Barometer
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