Die Arbeit an und mit Fällen ist ein zentrales Thema in der Mediation.
Deshalb geben Ihnen die folgenden Kapitel Gelegenheit, sich mit der Arbeit am Fall näher zu befassen:
Ehemann: 53 Jahre, Berater, Einkommen: 7000 brutto / Monat. Er ist ruhig wird aber als cholerisch beschrieben
Ehefrau: 50 Jahre, 2. Ehe, Hausfrau, Einkommen: 0. Überschuldung weil nicht beglichene Restforderungen nach der ersten Ehe, wo sie für den Mann gebürgt hatte.
Kinder: 0
Ehe: 20 Jahre
Besonderheit: Vor 10 Jahren wollte der Mann sich trennen. Der Versuch war gescheitert. Obwohl er die Frau durch Schließen der Kontensehr verletzt hatte, setzten beide die Beziehung nach dem Scheitern fort. Der Mann will sich nunmehr endgültig trennen. Er gibt zu wieder eine neue Freundin zu haben. Die Frau will (würde) die Beziehung fortsetzen. Sie ist völlig perplex weil sie dachte, alles sei ok.
Der Vater ist bei dem Thema extrem stark politisch engagiert. Er ist aktiv in einem Väterverband, der gegen das PAS-Syndrom vorgehen will. Das Engegent oist so stark, dass der Vater die Gerichtskorrespondenz in einem Verteiler der Vereinsmitglieder veröffentlicht. Die sich ändernde Rechtsprechung scheint ihm Recht zu geben.
Positionen: Das Kind soll von der Mutter getrennt werden, weil es der Mutter nicht gelingt, eine Beziehung des Kindes zum Vater aufzubauen.
Argumente: Die Mutter sei erziehungsunfähig und übe schlechten Eiunfluss auf das Kind aus. Sie sei auch lesbisch und habe wegen der Beziehung zu ihrer nbeuen Frau selbst die Kindesinterssen vernachlässigt.
Interessen: Kontakt mit dem Kind um jeden Preis
Prozessverhalten: V zieht alle Register und scheut keine Kosten
M sieht sich als Beschützerin des Kindes. Die Wut gegen den V ist aber extrem groß, weil V sie nicht in Ruhe lässt. M denkt, das Verhalten des V sei durch die Trennung veranslasst. Sie bestreitet, dass sie lesbisch sei und führ die Trennung auf das Verhakten des V zurück. Verbal stimmt sie natürlich zu, dass ein Kind eine möglichst reibungslose Beziehung zum Vater haben muss.
Positionen: Kind bleibt bei ihr und das Sorgerecht ebenfalls
Argumente: Es gibt nichts, das man der M vorwerfen könne, aber dem V