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Dies ist ein Anwendungsfeld der Mediation!
Bitte beachten Sie die Zusammenstellung der Mediationsfelder und ihre systematische Zuordung:

Mediation (Systematik) Anwendungsfelder Rechtsnachfolgemediation

Rechtsnachfolgemediation

Eine Rechtsnachfolge bezeichnet die Übernahme der Rechte und Pflichten einer anderen natürlichen oder juristischen Person. Die Rechtsnachfolge wird ausch als Sukzession bezeichnet. Anwendungsfälle sind beispielsweise das Erbrecht oder die Unternehmensnachfolge. Die Rechtsnachfolge bezieht sich in der Regel auf die Übernahme aller Rechte und Pflichten. Sie wird dann als Gesamtrechtsnachfolge bezeichnet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, etwa bei einer Unternehmensnachfolge eine Teilrechtsfolge zu vereinbaren.

Der ausführliche Titel dieses Beitrages könnte lauten: Mediation bei Streitigkeiten in oder über Rechtsnachfolgeangelegenheiten. Damit wird in etwa der Wirkungsbereich deutlich, um den es geht, wenn über Rechtsnachfolgekonflikte gesprochen wird. Herauszustellen ist allerdings auch, dass die Mediation bereits bei der Gestaltung derartiger nachfolgenden eine Rolle spielen kann. Dieser Anwendungsfall wird als Gestaltungsmediation bezeichnet. Weil die Mediation in den Fällen einer Rechtsnachfolger durchaus sehr unterschiedliche Anwendungsfelder betreffen kann, sind folgende Fälle voneinander zu unterscheiden:

Mediation bei Erbfällen

Mediation bei Erbfällen, Auflösung von Erbengemeinschaften oder erbrechtlichen Verfügungen

Mediation bei der Unternehmensnachfolge

Mediation in Fällen der bei Unternehmensübergabe, ihrer Planung und Abwicklung

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-11-02 19:40 / Version 9.

Alias: Rechtsnachfolge
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