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Regeln und Grundsätze der Mediation

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Grundsätze zum Titel des 4. Buchabschnitts Prozess. Eine logische Zuordnung ergibt sich auch zum Thema Prägung im Abschnitt Mediationen

Prozess Prägung Eigenschaften Rollen Grundsätze Freiwilligkeit Offenheit Eigenverantwortlichkeit

Worum es geht: Es ist gar nicht so einfach Regeln für ein flexibles Verfahren festzulegen. Die Vorschriften, an denen sich die Mediation orientiert finden sich im Mediationsrecht. Aber auch sie sind nicht wirklich eindeutig. Deshalb sollen die Grundsätze dazu beitragen, um eine Orientierung zu geben. § 2 Mediationsgesetz erwartet vom Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben.1 Was ist damit gemeint? Genügt das Wissen über den Ablauf und die Grundsätze, um die Mediation auch zu verstehen?

Einführung und Inhalt: Die Grundsätze der Mediation werden auch Prinzipien genannt. Sie geben eine Orientierung und helfen bei der korrekten Umsetzung der Mediation. Wenn die Mediation als ein Weg beschrieben wird, wären die Grundsätze mit den Leitplanken zu vergleichen, die den Weg eingrenzen. Sie sind mehr als nur eine Orientierungshilfe. Sie legen auch die Pflichten des Mediators fest. Die Grundsätze spielen deshalb auch bei der Frage der Haftung eine entscheidende Rolle. Der Mediator sollte sie im Einzelnen kennen und genau verstehen, welche Anweisungen sich aus ihnen ableiten.

Was ist mit Grundsätzen der Mediation gemeint?

Der Gesetzgeber verwendet den Begriff in § 2 Mediationsgesetz. Er unterscheidet die Grundsätze vom Ablauf und bezieht beides auf das Verfahren, nicht auf die Mediation schlechthin! Ein Begriff, den das Gesetz nicht explizit erwähnt, obwohl er zur Abgrenzung notwendig ist, sind die Eigenschaften. Nur die Eigenschaftsmerkmale sind in der Lage, den Charakter des Definiendums zu beschreiben. Somit können nur sie das Wesen der Mediation zum Ausdruck bringen, was wiederum zum Verständnis ihrer Andersartigkeit unerlässlich ist. .

 Merke:
Leitsatz 9664 - Es ist unbedingt erforderlich, die Eigenschaften von den Prinzipien zu unterscheiden. Die Eigenschaften definieren den Charakter der Mediation, die Grundsätze sollen die Eigenschaften verwirklichen!

Um zu verstehen, was mit den Grundsätzen gemeint ist, sind die im Gesetz verwendeten Begriffe Grundsätze und Ablauf gegeneinander abzugrenzen. Offensichtlich ist der Ablauf der Mediation kein Grundsatz und auch keine Eigenschaft. Und dennoch steht er damit im Zusammenhang, zumindest wird er von den Grundsätzen beeinflusst.

Ablauf (Phasen)

Der Ablauf betrifft das Verfahren, also den Vorgang des Mediierens. Er vollzieht sich mit der Phasenlogik und orientiert sich an dem Zweck bzw. der Zielausrichtung der Mediation. Der Ablauf unterliegt grundsätzlichen Regeln. Sie werden als Grundsätze bezeichnet und sollen den korrekten Ablauf der Mediation gewährleisten. Der Ablauf wird durch die Phasen bestimmt. Die Phasen geben dem Mediator den Arbeitsauftrag, der in eine Methodik zu übersetzen ist. Weder die Grundsätze noch der Ablauf sind in der Lage, die Vorgehensweise in der Mediation hinreichend zu bestimmen. Sie nehmen zwar Einfluss auf die Methodik, sind wie die Methodik aber nur Bauteile, die zur Konstruktion der Mediation eine wenn auch wichtige Rolle spielen.

Grundsätze (Regeln)

Ein Grundsatz ist nichts anderes als eine Regel.2 Im Fall des §2 Mediationsgesetz ist es eine Regel für die Durchführung der Mediation. Der Mediator kennt die Regeln als die Prinzipien der Mediation. Sie sind für ihn eine wichtige Orientierungshilfe. Juristisch kann allerdings nur verbindlich sein, wozu der Mediator verpflichtet ist.3 Die Verpflichtung muss sich aus einer Rechtsgrundlage herleiten lassen. Es gibt unterschiedliche Rechtsquellen, die als Rechtsgrundlage für die Grundsätze der Mediation in Betracht kommen.

Quellen

Bevor das Mediationsgesetz in Kraft getreten war, hatten die Verbände über Selbstverpflichtungen und Standards darauf hingewirkt, die Prinzipien der Mediation als verbindlich zu etablieren. Seit dem Mediationsgesetz sind die tragenden Grundsätze im Gesetz geregelt und allgemein verbindlich geworden.

 Merke:
Leitsatz 4607 - Ein Verstoß gegen (verbindliche) Prinzipien stellt zugleich eine (mögliche) Pflichtverletzung dar.

Die Pflichten des Mediators gehen über die Beachtung der Grundsätze hinaus. Sie sind im Pflichtenverzeichnis im Einzelnen aufgeführt.
Die Prinzipien beschreiben die grundsätzlichen Regeln. Sie werden aus folgenden Rechtsquellen hergeleitet:

  • Mediationsgesetz
    Der Gesetzgeber legt in § 2 Abs. 2 MediationsG besonderen Wert darauf, dass die Grundsätze der Mediation von den Parteien verstanden werden. Mit den Grundsätzen sind die Prinzipien gemeint. Die Prinzipien werden im Gesetz als solche nicht ausdrücklich aufgeführt. Das Gesetz trifft deshalb keine Aussage darüber, ob die unzusammenhängend und verstreut erwähnten Prinzipien enumerativ und abschließend sind. Weil die Mediation ein informelles, mit den Parteien verhandeltes Verfahren ist, können die Prinzipien natürlich erweitert werden.
  • Standards
    Neben dem Mediationsgesetz haben die Verbände Standards zur Mediation festgelegt. Das Mediationsgesetz hat sich an diesen Standards orientiert und die wesentlichen Grundsätze im Gesetz übernommen. Es gibt also eine große Schnittmenge.
  • Vereinbarung
    Es steht den Parteien frei, mit dem Mediator weitere Grundsätze zu vereinbaren oder bestehende Grundsätze zu konkretisieren, um den individuellen Verfahrensstil herauszustellen. Die Vereinbarungen dürfen nicht den gesetzlichen Grundsätzen widersprechen. Die Regeln des Verfahrens werden in der Mediationsdurchführungsvereinbarung festgelegt.

Mediationsgesetz Standards der Mediation Mediationsdurchführungsvereinbarung Phasenlogik Pflichtenverzeichnis 

Welche Grundsätze gibt es?

Die Prinzipien werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Soweit sie im Gesetz erwähnt sind, wird die Rechtsquelle (im Popup-Fenster) angezeigt. Die römischen Ziffern betreffen die Absätze.

 Aktionshinweis:

Das Verzeichnis der Grundsätze wird ständig aktualisiert. Sie können helfen. Sollten Sie einen Grundsatz vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.

Müssen alle Grundsätze beachtet werden?

Ja und nein. Beachtet werden müssen sie schon. Die Frage ist nur, ob man sich mit jedem Grundsatz explizit auseinandersetzen und jeden Grundsatz in die Mediation einführen muss. Um sich dieser Frage zu nähern, sollten Sie sich im Klaren sein, dass die vorstehende Zusammenstellung auf verschiedenen Quellen und Praktiken basiert. Es kann also durchaus sein, dass Sie einzelnen Prinzipien hier zum ersten Mal begegnen. Wenn bei anderen Quellen nicht alle Prinzipien aufgeführt werden, kann das damit zusammenhängen, dass manche Prinzipien in anderen aufgehen.

Beispiel 15840 - Manche Mediatoren weisen explizit darauf hin, dass die Parteien kooperieren müssten. Manche führen auch den Grundsatz der Kooperation als ein beachtenswertes Prinzip ein. Wenn sie jedoch die Mediation als ein Suchprozess gestalten, ist die Kooperation eine automatische Folge und die dominante Strategie.


Es würde die Parteien überfordern, wenn der Mediator alle Grundsätze einführt und darüber in der ersten Phase doziert, was das Gesetz zu erwarten scheint. Wie das Beispiel belegt, gehen viele Grundsätze in anderen auf. Der Grundsatz der Transparenz ist beispielsweise eine Bedingung für den Grundsatz der Informiertheit. Das Konsensprinzip ist eine Folge der fehlenden Entscheidungsbefugnis usw. Umgekehrt kann es sein, dass ein Prinzip erwähnt wird, das hier (noch) nicht aufgeführt wurde. Prinzipien lassen sich leicht kreieren. So könnte auch das Prinzip des Zuhörens eingeführt werden, um die Bedeutung des Zuhörens im Rahmen des Verstehensprozesses herauszustellen und um beispielweise darauf hinzuwirken, dass ein Mediator eine Rückmeldung abgibt, bevor er eine Frage stellt. Das Gesetz verlangt zwar im §2 Mediationsgesetz, dass der Mediator sich vergewissert dass die Parteien den Ablauf und die Grundsätze der Mediation verstanden haben. Als Fausregel mag gelten,. dass nur diejenigen Grundsätze zu benennen sind, die den inneren Zusammenhang der Mediation abbilden. Die anderen können während des Prozesses nach vorne gestellt werden. Der Mediator sollte sie nur kennen.

 Merke:
Leitsatz 15841 - Es kommt darauf an die Informationen an die Parteien so zu bündeln, dass sie den andersartigen Prozess der Mediation verstehen und sich aktiv in diesem Prozess bewegen können.

Der innere Zusammenhang

Die scheinbare Willkürlichkeit löst sich auf, wenn die Prinzipien nach ihrem Zusammenhang aufgelöst werden. Nach Trossen sind die Grundsätze der Mediation "lediglich" Bedingungen, damit sich ihre Eigenschaften verwirklichen lassen.4 Die Grundsätze sind nicht isoliert zu betrachten. Ihre Aufgabe ist es, die Mediation abzusichern. Die Eigenverantwortlichkeit verwirklicht das Kommunikationsmodell. Die Offenheit verwirklicht das gedankliche Konzept. Die Freiwilligkeit unterstützt die Eigenverantwortlichkeit. Die Grundsätze fügen sich in die Mediationslogik ein und stehen durchaus in einem dynamischen Zusammenhang. Deshalb genügt es, die 7 Reiter der Mediation zu kennen und zu verinnerlichen:

  1. Die Freiwilligkeit beispielsweise führt zu der Erwartung an den Gegner, sich so zu verhalten, dass niemand veranlasst wird, die Mediation abzubrechen.
  2. Die Informiertheit führt zu der Erwartung, offen miteinander umzugehen.
  3. Die Offenheit führt zu der Erwartung, dass die Informationen vertraulich behandelt und nicht zum Streit missbraucht werden.
  4. Die Vertraulichkeit sichert die Offenheit
  5. Die Eigenverantwortlichkeit führt zu der Erwartung, nicht im Kopf des Anderen zu denken und selbst nach der Lösung zu suchen.
  6. Die Neutralität führt zu der Erwartung korrekt verstanden zu werden und alle Informationen zugänglich zu machen.
  7. Die Indetermination stellt sicher, dass die Mediation in dem ihr zugeschriebenen Kommunikationsmodell abläuft

Auf der Suche nach einer sich aus den Prinzipien ergebenden Handlungsanleitung schreibt Keydel den Prinzipen Handlungsspielräume zu, die sie aus der dialektischen Wechselbeziehung mit ihrem Gegenteil herleitet.5 Weil sie nur fünf grundlegende Prinzipien identifizert spricht sie von den Big Five der Mediation. Für sie ergeben sich die Handlungssprielräume aus dem Gegensatz von:

  1. Vertraulichkeit und Transparenz
  2. Freiwilligkeit und Zwang
  3. Neutralität und Parteilichkeit
  4. Selbstverantwortlichkeit und Fremdbestimmung sowie
  5. Wertschätzung und Ablehnung

Auffällig ist, dass in beiden Fällen nur eine Auswahl der Prinzipien herangezogen wird, um die Mediation zu beschreiben. Nach beiden Auffassungen ergeben sich die weiteren Prinzipien aus der Subsumtion darunter. Ihre Spezifikation ist nicht für das Verständnis der Mediation erforderlich, sondern bei der Fehlerermittlung und zur Fehlervermeidung. Ihre Kenntnis beugt somit einer Haftung vor. Der Mediator sollte also eine klare Vorstellung davon haben, was sich hinter den Grundsätzen verbirgt. Zur Erläuterung gegenüber den Parteien genügen diejenigen Grundsätze, die den inneren Zusammenhang ergeben und mit dem Ablauf im Zusammenhang stehen.

 Merke:
Leitsatz 15842 - Dass Gesetz verlangt die Abstimmung der Grundsätze in §2 Mediationsgesetz. Zu nennen sind (zunächst nur) die (unverzichtbaren) Grundsätze, die der Verhandlungslogik der Mediation entsprechen und diese ergeben.

Die Verhandlungslogik und die Grundsätze der Mediation

Was müssen die Parteien verstanden haben?

Der eingangs zitierte § 2 Mediationsgesetz erwartet vom Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien "die Grundsätze des Mediationsverfahrens" verstanden haben. Es wäre zutreffender, davon zu sprechen, dass die Grundsätze zu vereinbaren sind. Diese Forderung geht darauf ein, dass die Medianden nicht zwingend mit den Mediationsvertragsparteien identisch sind. Eine Vereinbarung setzt das Verstehen dessen, was vereinbart wird, voraus.

Bleibt die Frage, welche Prinzipien die Medianden verstanden haben müssen. Soll der Mediator wirklich eine Vorlesung halten und die Prinzipien abfragen oder darüber lektorieren? Die Parteien wären damit sicherlich überfordert. Es macht also Sinn, nur diejenigen Prinzipien herauszustellen, die das Wesen der Mediation am besten vermitteln. Unverzichtbar ist die Information über den Grundsatz der Offenheit,, der Freiwilligkeit, die Eigenverantwortlichkeit und die Indetermination bzw. das sich daraus ergebende Kommunikationsmodell. Gesprächsregeln sind übrigens keine Prinzipien der Mediation. Sie sind von den Mediationsregeln zu unterscheiden.

Die Mediation ist ein Weg. Damit die Parteien diesen Weg als gemeinsamen Weg der eigenständigen Suche nach einer Lösung gehen können, brauchen Sie eine Bescheribung des Weges und einer Anleitung, wie sie den Weg begehen können. Die Darlegungf des Ablaufs alleine genügt dafür nicht. Wichtige Wegkennzeichnungen sind die Zielfestlegung, das Einvernehmen über den Zweck und die Rollen der Wegbegleiter. Auch hier wird empfohlen, die Parteien nicht zu überfordern. Es genügt, die Eckdaten anzugeben und die einzelnen Etappen des Weges (die Phasen) im Detail zu erläutern, wenn sie anstehen. Mehr dazu lesen Sie bei der Beschreibung der Phase eins.

Ablauf der Initialiosierungsphase 

Wie werden die Grundsätze verbindlich?

Die Prinzipien dienen nicht nur als eine Anleitung der Parteien. Sie sind stets heranzuziehen, wenn es um die Frage geht, welche Maßnahmen und Handlungen in der Mediation zulässig sind oder nicht. Der Mediator muss die Prinzipien im Schlaf kennen, weil sie eine wichtige Handlungsorientierung geben. Ihre Aufgabe ist es, die Mediation zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass sie auch im Verhältnis zu den Parteien als verbindlich angesehen werden.

Die gesetzlich festgelegten Prinzipien sind aus sich selbst heraus verbindlich. Sie werden mit der Vereinbarung einer Mediation iSd Mediationsgesetzes wirksam, ohne dass sie einer Erwähnung bedürfen. Prinzipien, die nicht im Gesetz aufgeführt sind, müssen im Mediationsvertrag (MV) oder In der Mediationsdurchführungsvereinbarung (MDV) explizit vereinbart werden, damit sie verbindlich werden. Das kann durch Einbeziehung von Standards geschehen oder durch direkte Erwähnung wie im zuvorigen Beispiel gezeigt. Indirekt werden Prinzipien auch über die Kunstregeln eingeführt. Sie sollen helfen, Behandlungsfehler aufzuzeigen. Wird gegen die rechtsverbindlichen Grundsätze verstoßen, ist die Frage der Haftung zu prüfen, wenn der Verstoß zu einem Schaden geführt hat.

Kunstregeln Fehlerverzeichnis Haftung 

Die Grundsätze müssen dem Wesen der Mediation entsprechen. Die Wesenhaftigkeit der Mediation ist somit ein Auslegungskriterium, wenn es darum geht, die Prinzipien korrekt anzuwenden. Unstreitig können die Vertraulichkeit und die Neutralität den Anforderungen des Falles angepasst werden. Der Gesetzgeber erlaubt die Disposition ausdrücklich in § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz hinsichtlich der Neutralität und der Unabhängigkeit. Aus der gesetzlichen Handhabung lässt sich also die grundsätzliche Disposition der Prinzipien ableiten. Nach den Vorstellungen der auf der kogntiven Mediationstheorie basierenden integrierten Mediation kann sogar das Prinzip der fehlenden Entscheidungsbefugnis an die Anforderungen der Mediation angepasst werden. Im Einzelfall entscheidet das Wesen der Mediation, in welchem Umfang Anpassungen möglich sind. Um das Wesen zu bestimmen, sind die Eigenschaften, also die Wesensmerkmale herauszuarbeiten und von den Prinzipien zu unterscheiden.

An welchem Maßstab werden die Grundsätze gemessen?

So wichtig und grundlegend die Prinzipien sind, so verfolgen sie doch keinen Selbstzweck. Ihre Aufgabe besteht darin, die Mediation zu sichern, so wie Markierungen an einem Weg sicherstellen, dass der Weg nicht verlassen wird. Die für Prinzipien geltende Regel lautet deshalb:

 Merke:
Leitsatz 9665 - Die Prinzipien erfüllen keinen Selbstzweck. Sie müssen sich an den Eigenschaften orientieren, für deren Verwirklichung sie einstehen.

Wenn die Prinzipien zur Sicherstellung der Mediation aufgestellt wurden, bedarf es einer Regel, die erkennen lässt, wann die Prinzipien die Mediation sichern und wann sie ihr entgegenwirken. Die Regel lässt asich aus der Unterscheidung von Eigenschaften und Prinzipien ableiten. Während die Eigenschaften den Charakter einer Sache (oder in diesem Fall eines Verfahrens), also die Identität beschreiben, benennen die Prinzipien die Bedingungen zu ihrer Verwirklichung oder ihrer Durchführung. Wenn also die Bedingungen die Eigenschaften verwirklichen sollen, müssen sie sich an den Eigenschaftsmerkmalen der Mediation orientieren und nicht umgekehrt. Würden sich die Eigenschaften an den Bedingungen orientieren, könnten die Bedingungen unerkannt eine Veränderung der Identität der zu sichernden Mediation bewirken.

Bei der Suche nach den Eigenschaftsmerkmalen ist die gesetzliche Definition die erste Adresse. § 1 Mediationsgesetz gibt die Eckdaten als Tatbestandsmerkmale vor, aus denen die Eigenschaften der Mediation wie folgt herzuleiten sind:

Definitionsmerkmal Eigenschaft Prinzip
vertrauliches Verfahren gesprächsoffen Vertraulichkeit
strukturiertes Verfahren komplex Informiertheit
Verfahren dynamisch -
Parteien streben an ergebnisoffen Ergebnisoffenheit
freiwillig selbstregulierend Freiwilligkeit
eigenverantwortlich verantwortlich Eigenverantwortlichkeit
einvernehmlich Konsensabhängigkeit Konsensprinzip
Konfliktbeilegung Nutzenorientierung
mit Hilfe einer Person Vermittlung Indetermination
unabhängig Metaebene Unabhängigkeit
neutral allparteilich Neutralität
ohne Entscheidungsbefugnis Kommunikationsmodell Indetermination
die Parteien durch die Mediation führt Vereinbarungen Indetermination

Einzelheiten über die Herleitung und Vorstellung der Eigenschaften entnehmen Sie bitte dem Beitrag über die Mediationseigenschaften.

Mediationseigenschaften

Bedeutung für die Mediation

Die Mediation ist ein informelles, flexibles Verfahren, in dem die Parteien ihren Weg zur Lösung finden müssen. Die Basis dafür ist das Verstehen. Die Unterstützung des Mediators ist die Vermittlung. Wenn Regeln zum Prinzip werden, gefährden Sie diesen Prozess. Damit sie den Prozess unterstützen, müssen sie sich dem Wesen der Mediation anpassen und helfen, ihre Eigenart zu verwirklichen.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-21 16:42 / Version 90.

Alias: Prinzipien und Eigenschaften, Prinzip, Grundsätze, Grundsatz
Siehe auch: Eigenschaften, Pflichtenverzeichnis
Included: Eigenschaften
Die Seite wird im Aufgabenverzeichnis erfasst, weil es die Pflicht des Mediators ist, die Einhaltung der Prinzipien sicherzustellen.
Diskussion (Foren): Siehe Das Wesen der Mediation

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Vergewisserung dass Ablauf und Grundsätze verstanden wurden (Relevanz: Pflicht)
3 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Beachtung der Grundsätze (Relevanz: Pflicht)


Based on work by Arthur Trossen und Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 18:09:05 CET.

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