Justiz Der Umgang mit dem Recht
Justiz bezeichnet alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Dazu zählen die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung1 .
Zum Recht kommen
ist nicht immer einfach
Inhaltsverzeichnis
Rechtsprechung
Wie der Name sagt, geht es bei der Rechtsprechung darum, Recht zu sprechen. Die Rechtsprechung führt in eine gerichtliche Entscheidung, die sich ausschließlich an Gesetz und Recht orientiert. Der Volksmund sagt:
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand
Um Recht zu bekommen muss man wissen, wo und wie man es bekommt. Auch hilft das Wissen, was das Recht überhaupt ist. In Deutschland gibt es insgesamt fünf unterschiedliche, selbstständige Gerichtsbarkeiten:
- die ordentliche Gerichtsbarkeit
- die Arbeitsgerichtsbarkeit
- die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- die Finanzgerichtsbarkeit und
- die Sozialgerichtsbarkeit
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil-, die Familien- und die Strafgerichte. Daneben gibt es spezialisierte Kammern (Spruchkörper), die an den Gerichten eingerichtet werden können. Die Gerichtsverfahren sind durch Gesetze geregelt.
Rechtsgewährung
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Juristisch gesehen kommt es zu einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt. Sie betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz gegen Verletzungen im privatrechtlichen Bereich wird aus Art 20 hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden.
Zuständigkeit
Die Gerichte legen sich selbst einen Geschäftsverteilungsplan fest, aus dem sich die Zuständigkeit des Richters für jedes anfallende Rechtsgeschäft ergibt. Der Güterichter ist ebenfalls im Geschäftsverteilungsplan auszuweisen. Er kann also - anders als der freie Mediator nach §2 Abs. 1 Mediationsgesetz - nicht ohne weiteres von den Parteien gewählt werden.
Verantwortlichkeit
Auch wenn der Richter sich als neutral und über den Dingen stehend sieht, wird er als Entscheider Teil des Streitsystems. Das macht ihn - ob er will oder nicht - zu einem Teil des Konfliktes und nimmt ihn auch insoweit in die Verantwortung. Oft wird die Verantwortlichkeit unterschiedlich gewürdigt. Keinesfalls hat der Richter den Nutzen der Entscheidung im Blick. Seine Verantwortung endet bei der Frage inwieweit die Entscheidung dem Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wierd also eine Rechtsfrage, keine Frage des Konfliktes, die darüber hinausgeht.
Gerechtigkeit
Gerechtigkeit wird emotional erlebt. Eine gefühlte Ungerechtigkeit löst Empörung und Wut aus. Je mehr das angewendete Recht mit der gefühlten Gerechtigkeit übereinstimmt, umso größer ist die Bereitschaft, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren. Dabei spielt nicht nur das Ergebnis eine Rolle, sondern auch der Weg, wie das Ergebnis erzielt wurde.
Bei aller Kritik über die Justiz, hat sie in Deutschland keinen schlechten Ruf. Der ROLAND Rechtsreport für das Jahr 2017 beginnt mit den einleitenden Worten: "Das deutsche Justizsystem genießt in der Bevölkerung nach wie vor hohes Ansehen. Das Vertrauen der Bürger sowohl in die Gesetze als auch in die Gerichte ist unverändert hoch"2 . Als Kritik werden die Überlastung der Gerichte, die Dauer der Verfahren, die mangelnde Chancengleichheit und Gründlichkeit angeführt.
Hilfestellung
Es wäre zu hinterfragen ob für die Kritikpunkte ausschließlich die Justiz verantwortlich ist. Sicherlich hat die Streitlust der Parteien einen Einfluss auf die Dauer der Verfahren und die Nachfrage. Hier ist eine Steigerung zu vermerken. Laut dem Streitatlas3 ist die Zahl der Streitfälle von 2012 bis 2014 von 20,9 auf 22,3 pro hundert Einwohner angestiegen4 . Die Zahl der Mediationen ist laut der Mediationsgesetz-Evaluierung hingegen rückläufig. Es fragt sich, ob die Parteien eine Hilfe zum Streiten oder zum Friedenfinden bevorzugen. Theoretisch zumindest kann die Justiz beides.
Die Justizia ist das Symbol für die Justiz. Sie ist die Göttin der Gerechtigkeit. In der Antike war sie mit der Waage und dem Füllhorn ausgestattet. Mit dem Füllhorn sollte sie den zu verteilenden Reichtum spenden5 . Später wurde das Füllhorn mit dem Schwert ausgetauscht und die Justizia bekam eine Augenbinde. Ganz so, wie sie im Bild von Bild von Marten van Heemskerck dargestellt ist6 . Das Füllhorn wurde ihr genommen. Schwert, Waage und Augenbinde stehen für ausgewogene Unparteilichkeit und das Richten ohne Ansehen der Person.
Ohne Ansehen der Person sollte nicht bedeuten, dass der Mensch aus dem Fokus gerät. Möglicherweise gibt die Mediation der Justiz einen Impuls, die Bedürfnisse des Menschen besser zu beachten und Hilfestellungen zu geben. Ansätze hierfür gibt es bereits.
Ein Beispiel ist das in Amerika aufgekommene Multidoor Courthouse. In Deutschland sind das Altenkirchner Modell und die Cochemer Praxis zu einem Maßstab menschenfrteundlichen Verhandelns geworden. Es sind Modelle, bei der die Justiz Ihre Macht nutzt, um den Weg in einen Konsens der Parteien zu führen.
Altenkirchner Modell Cochemer Praxis
Mediationsschnittstellen
Das Gesetz will die Mediation auch aus dem gerichtsverfahren heraus und sogar innerhalb des Gerichtsverfahrens fördern. Die Verbindung zur Mediation wird in folgenden Kapiteln besprochen:
Gerichtsmediation
Der Güterichter ist der im Güterichterverfahren mediierende Richter. Er ist vom erkennenden Richter und den Mediatoren abzugrenzen.
Gerichtsnahe Mediation
Der Güterichter ist der im Güterichterverfahren mediierende Richter. Er ist vom erkennenden Richter und den Mediatoren abzugrenzen.
Güterichterverfahren
Der Güterichter ist der im Güterichterverfahren mediierende Richter. Er ist vom erkennenden Richter und den Mediatoren abzugrenzen.
Verweisung
Der Güterichter ist der im Güterichterverfahren mediierende Richter. Er ist vom erkennenden Richter und den Mediatoren abzugrenzen.
Was tun wenn ...
- Das Gericht ist untätig (wirkt nicht mit)
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Interventionenverzeichnis
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Bearbeitungsstand: 2019-08-13 06:53 / Version 38.
Aliase: Rechtsverwirklichung, Rechtsfriede
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Diskussion: Evaluationsforum