Abhängigkeiten | Abhängigkeiten schränken die Entscheidungsfähigkeit ein |
Ablaufprobleme | Ablaufprobleme verhindern die reibungslose Durchführung der Mediation. |
Abwerbung (WATNA/BATNA) | Es kann passieren, dass ein Mediand, nachdem er in der WATNA-BATNA-Instanz zum Anwalt geschickt wurde, nicht mehr in die Mediation zurückkommt. Der Anwalt hat sicherlich darauf hingewiesen, dass die Partei vor Gericht ein besseres Ergebnis erzielen könnte. Er hat aber auch die WATNA-BATNA-Instanz falsch verstanden, wo es gerade darum geht, sich in der Mediation damit auseinanderzusetzen. |
Abwesenheit | Nicht präsente Konfliktparteien
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Andersartigkeit | Die Andersartigkeit der Mediation wird nicht gesehen, weshalb sich die Parteien nicht auf den Gedankengang der Mediation einlassen können oder wollen und weshalb sie die Mediation als eine Möglichkeit der Konfliktbeilegung nicht erkennen und nachfragen. |
Anwalt verstärkt die Partei, auf ihrer Position zu beharren | Der Rat des Anwaltes könnte die Lösungsoffenheit verhindern. Er ist kontraproduktiv zur Mediation, wenn er andere Lösungen verhindert. Wenn es sich, nachdem die Lösung gefunden wurde, herausstellt, dass die ursprünglich von der Partei vertretene Lösung für die die bessere ist, mag sie in die Mediation eingebracht werden. Die Partei kann sich dann für die eine oder andere Lösung entscheiden. Wenn der Rat des Anwaltes die Partei aufhetzt, sollte der Mediator intervenieren. Er kann die Partei über die Mediation informieren und bitten, bis zur WATNA-BATNA Instanz zu warten, ehe sie entscheidet, was gut und schlecht für sie ist. Er kann den Anwalt auch (mit dem Einverständnis der Parteien) einladen, damit er an der Mediation teilnimmt und um ihr besser folgen zu können. Auch kann er der Partei ein Merkblatt über die Mediation und die Zusammenarbeit mit Anwälten zur Weiterleitung aushändigen (siehe Tip-Anwaltsberater). |
Argumentationsketten | Argumentationsketten verhindern den Austausch. Die Parteien verfallen in einen wie eine Langspielplatte anmutenden Argumentationswettbewerb. Es kann eine Herausforderung darstellen, eine verdichtete Begründungssemantik aufzulösen. |
Außeneinflüsse | Die Mediation ist ein Verfahren, das sich manchmal über einen gewissen Zeitraum erstreckt, bis alle Gespräche geführt wurden. In dieser Zeit sind die Parteien Einflüssen von außen ausgesetzt. Die integrierte Mediation spricht von Korrespondenzsystemen, die der Mediator im Blick haben sollte. Damit ist z.B. die im Hintergrund arbeitende und Einfluss nehmende Familie, die Kollegen und Freunde gemeint, aber auch das Helfersystem, wie etwa die Berater, angesprochen. |
Bedarfseinschätzung | Die Einschätzung des zur nachfrageführenden Bedarfs setzt ein Konflikt Verständnis voraus. |
Benchmarks nicht anwendbar | 1. Überprüfung der Methode
2. Erweiterung des Qualitätsmanagements
3. Auf Wiki to Yes diskutieren |
Benchmarks werden ignoriert | 1. Qualitätsmerkmale prüfen, Verstoß gegen die Regeln der Kunst prüfen, Haftungsfragen prüfen
2. Prüfen ob Benchmark erfüllt werden kann
3. Benchmark erlernen / dokumentieren um einen Wiederholungsfall zu vermeiden
4. bei nachhaltiger Missachtung, Fortbildung / Niederlegung der Tätigkeit |
Betriebsrat mischt sich ein | Gegebenenfalls muss der Betriebsrat der Mediation zustimmen. Wenn er übergangen wurde, ist mit einer Einmischung zu rechnen, die konfrontation ausfallen könnte. Das gleiche gilt, wenn Mitarbeiter mit dem Ergebnis der Mediation nicht einverstanden sind und Nachtreten wollen. Gerne wird der Betriebsrat dann instrumentalisiert. Um dies zu verhindern, sollte der Betriebsrat in die Mediation eingebunden werden. Die Konfliktanalyse zeigt, ob er nur zu informieren ist, ob er zustimmen muss oder aktiv einzubeziehen ist. In der Mediation könnte er als Beistand fungieren, wenn die Arbeitgeberseite auch vertreten ist. Oft genügt es darauf hinzuweisen, dass er in der WATNA/BATNA-Instanz beteiligt wird. Der Mediator muss verhindern, dass "Parallelprozesse" möglich sind. |
Blockaden | Blockaden verhindern den Austausch |
Chef (Vorgesetzter) nimmt an der Mediation ebenfalls teil | Wenn der Chef Teil des Problems ist und an der Mediation teilnimmt, muss der Mediator dafür sorgen, dass die Parteien trotzdem auf gleicher Augenhöhe verhandeln können. Sinnvollerweise informiert er den Chef vorher darüber, dass er in der Mediation seiner Rolle als Chef verlassen muss. Der Mediator kann ihn trösten, dass er ihn danach wieder inthronisiert. Der Mediator sollte alle Parteien darüber informieren, dass während der Mediation gleicher Augenhöhe besteht und darauf achten, dass dementsprechend verhandelt wird. Gegebenenfalls hilft seine Allparteilichkeit, die gleiche Augenhöhe herzustellen. Auch die Metakommunikation mag das Phänomen aufdecken und dazu beitragen, dass die Parteien die Hierarchie in der Verhandlung vermeiden. |
Denkhindernisse stehen dem Prozess im Wege | Die Parteien sind mitunter nicht in der Lage, ihre Gedanken dorthin zu lenken, wo eine konstruktive Lösung möglich ist. Aktives Zuhören genügt oft nicht, um die Denkhindernisse aus dem Weg zu räumen. Der Mediator muss die Hindernisse kennen und erkennen, um sie aus dem Weg räumen zu können. |
Die Partei beschränkt sich auf Parolen | Statt zu argumentieren und sich auf die Gedanken einzulassen, die in der Mediation generiert werden, beschränkt sich die Partei darauf, stets dieselben Parolen zu wiederholen. Der Mediator kann zunächst durch Verbalisieren und Metakommunikation das Phänomen ansprechen, um sich nach den Hintergründen und Motiven für das Verhalten zu erkundigen. Statt die Parolen als rassistisch, egoistisch, rücksichtslos usw. zu verurteilen, wird der Mediator versuchen zu verstehen, was sie genau bedeuten und welchen Nutzen sich die Partei von ihrer Verwendung verspricht. Dabei sollte der Mediator in kleinen Schritten vorgehen und pauschale Verurteilungen vermeiden, die in das Argumentationsschema der Partei passen. |
Die Partei besteht auf einer Beweisaufnahme | Es kann sein, dass die Erhebung von Fakten notwendig ist, um sich ein Bild über die zu treffende Entscheidung machen zu können. Wenn das Verhalten der Partei darauf hindeutet, dass es ihr darauf ankommt, Recht zu behalten, muss der Mediator das Motiv dazu hinterfragen und gegebenenfalls in die Phase eine zurückkehren, um das Verfahren neu aufzubauen. . |
Die Partei besteht darauf dass die Abschlussvereinbarung vollstreckbar ist | Es ist das gute Recht der Partei die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung einzufordern. Allerdings sollte der Mediator fragen, woraus das Bedürfnis besteht. Möglicherweise spricht es für ein Misstrauen gegenüber der anderen Partei. Dann sollte der Mediator prüfen ob die Anforderung der Mediation (Vertrauen herzustellen) gelungen ist oder nicht. In jedem Fall sollte der Mediator die Motive hinterfragen und prüfen, ob der Mediation das vereinbarte Ziel erreicht hat. |
Die Partei betont den enormen Zeitdruck | Der Mediator sollte herausfinden, was es damit auf sich hat. Der Zeitdruck kann real sein. Dann sollte sich die Vorgehensweise der Mediation (die Wahl des Mediationsmodells) darauf einstellen. Wenn der Zeitdruck vorgetäuscht wird, sollte das Motiv hinterfragt und gegebenenfalls thematisiert werden. |
Die Partei erwartet vom Mediator einen konkreten Lösungsvorschlag | Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Parteien Lösungsvorschläge zu entwickeln. Wenn der Mediator Ihnen diese Arbeit abnimmt, riskiert er, dass er aus der Mediation eine Schlichtung gestaltet. Möglich sind aber Hilfestellungen. Dabei kommt es sehr darauf an, in welcher Situation die Erwartung geäußert wird und wie sich die Parteien in dem Verfahren verhalten. Gegebenenfalls muss der Mediator zurück in die 1.Phase, wenn er erkennt dass die Parteien den Zweck der Mediation nicht verstanden haben, oder in die 3.Phase, wenn er erkennt, dass die Parteien die Kriterien für die Lösung noch nicht wirklich verstanden haben. |