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Interessenkollision


Die Auseinandersetzung mit der Problematik der Intersssenkollision betrifft zum Einen das Verständnis des Interesses und zum Anderen die Frage des Vor- oder Nachbefassungsverbotes. In beiden Fällen ergeben sich Berührungspunkte mit der Mediation. Darüber hinaus ergeben sich Einsichten für die Abgrenzung des Verhältnisses der Anwälte zur Mediation und für den Umgang mit der Interessenerhellung.

Regelungen

Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen ist im § 356 Abs. 1 Strafgesetzbuch erwähnt ebenso wie in § 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder in § 3 Abs. 1 der BORA, der anwaltlichen Berufsordnung. Die Aussage ist stets1 das Gleiche:

Der Rechtsanwalt darf nicht in seiner Eigenschaft als Anwalt in derselben Rechtssache gleichzeitig oder nacheinander zwei oder mehr Parteien beraten und/oder vertreten, deren Interessen (in dieser Rechtssache) gegenläufig sind.


Der BGH führt in der Entscheidung IX ZR 34/17 vom 21. September 20172 aus, die Mediation gehöre zum Berufsbild des Rechtsanwalts. Ein Verstoß widerstreitender Interessen liege nicht vor, weil der Anwalt im Auftrag beider Konfliktparteien als Vermittler tätig werde.

Der Mediator soll die Parteien darin unterstützen, selbst eine Lösung zu finden. Das Orangenbeispiel legt nahe, wie es geht, wenn sich die Übereinstimmung nicht auf der Lösungsebene herstellt. Das Ebenentauchen erlaubt es ihm aber noch tiefer zu gehen und die Bedürfnisse abzufragen. Das Wort Interesse wird im Mediationsgesetz übrigens kein einziges Mal erwähnt, wohl aber das Wort Sache, in das - zumindest aus juriostischer Sicht - wieder das Interesse einfließt.

Die Literatur scheint zu unterstellen, dass klar sei was das Interesse bedeutet. Es ensteht der Eindruck als würde das Interesse als Synonym für den Anspruch (also die Position) oder die Lösung verwendet werden. In der hier als Motiv verstandenen Konnotation bekommt die Interessenkollision noch eine ganz andere Bedeutung.

Kollision bei Motiven

Können Motive überhaupt miteinander kollidieren?
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Kollision in der Sache

Was ist eine Sache iSd Mediation?
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Hinweise und Fußnoten

Alias: xxx
Literaturhinweise: Interessenkollision
Bearbeitungshinweis: Textvollendung und Programmvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -


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Seite zuletzt geändert am Freitag März 29, 2024 01:48:19 CET.

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