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Das kostenfreie Informationsgespräch

Wissensmanagement » Diese Seite ist dem Archiv in der Wiki-Abteilung Wissen zugeordnet. Eine logische Verknüpfung erfolgt mit dem Kapitel Anbahnung, die dem 9. Buchabschnitt Praxis zuzuordnen ist. Bitte beachten Sie auch:

Akquise und Anbahnung Informationsgespräch Information Informiertheit Mediation Initialisierung

Worum es geht: Das kostenfreie Informationsgespräch wird auch als kostenloses Vorgespräch bezeichnet. Wie der Name besagt, geht es um eine mündliche Information. Sie soll den Parteien helfen, den Weg in eine optimale Streitbeilegung zu finden. Das nachfolgende Werbebanner zeigt, wie Informationsstellen zum Wohle aller eingesetzt werden können.

Der Hintergrund

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass den Parteien besonders in Familiensachen manchmal besser geholfen wird, wenn sie sich für eine Mediation entscheiden. Oft wird die Mediation aus Unkenntnis abgelehnt. Die Unkenntnis erstreckt sich nicht immer nur auf die Parteien eines Prozesses, sondern auch auf die Berater. Der Gesetzgeber hat sich wegen des Grundsatzed der Freiwilligkeit gescheut, die Parteien direkt in eine externe Mediation zu verweisen. Ein solcher Verweis ist nur an den Güterichter vorgesehen. Ohne Kollision mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass die Parteien sich wenigstens verbindlich über die Möglichleiten der Mediation informieren.

Das Angebot

Die Mediation wird oft aus Gründen abgelehnt, die darauf schließen lassen, dass die Kompetenz der Mediation nicht erkannt wurde. Der Beitrag über die Fehleinschätzungen und Irrtümer stellt die Argumente zusammen, die oft fälschlicherweise genutzt werden, um die Mediation abzulehnen. Es wäre schlau, ein Angebot nur dann abzulehnen, wenn man weiß, was es bewirken kann und welche Vor- oder Nachteile damit verbunden sind. Viele haben den Begriff Mediation schon gehört, wissen aber nicht wirklich, was sie ist und wozu sie und der Mediator in der Lage sind. Deshalb ist das Angebot eines kostenfreien Informationsgespräches eine sinnvolle Möglichkeit zur Akquise und Nachfrage der Mediation.

Das Infogespräch wird in der Praxis recht häufig angeboten. Es erleichtert die Akquise eines erklärungsbedürftigen Produktes und erlaubt den Vertragsparteien, sich aktiv füreinander zu entscheiden. Es bietet auch eine gute Gelegenheit zum Test, ob und wie der Mediator mit den Parteien und ihren Problemen umzugehen vermag. Das Informationsgespräch ist ein vertrauensbildender Akt, der den in der Mediation nötigen Beziehungsaufbau unterstützt und Teil des Verfahrensrituals ist. In vielen Mediationsangeboten ist das kostenlose Vorgespräch ein Standard, wenn es um die Klärung von Beziehungskonflikten geht.

Erfahrungen mit dem kostenlosen Vorgespräch

Seit es den Güterichter gibt, machen die Gerichte von der Möglichkeit des §135 FamFG nur selten Gebrauch. Das erfordert eine Abgrenzung zum Leistungsvermögen des Güterichters und manchmal auch eine Information an die Gerichte. Sie erhöhen den Erfolg der Mediation, wenn sie den Weg dorthin korrelt einleiten. Auch der Mediator, an den die Parteien zu dem Vorgespräch geschickt werden ist gefordert. Die Erfahrung zeigt, dass es in vielen Vorgesprächen nicht gelingt, den Weg in die Mediation zu weisen. Es macht keinen Sinn, den Parteien moralische Vorträge zu halten oder Erwartungen zu äußern. Das Vorgespräch ist ein Gewinn besonders bei hoch eskalierten Konflikten, wenn es sich mit dem Konfliktverhalten perspektivisch auseinandersetzen kann.

Der Ablauf des kostenlosen Vorgesprächs

Es gibt keine Regeln, wie das Gespräch durchzuführen ist. Wohl gibt es Anleitungen, wie das Gespräch zum gewünschten Erfolg führen kann. Wenn es zu einem kostenlosen Vorgespräch kommt, steht der Mediator vor folgender Situation:

Die Parteien werden etwas über den Konflikt sagen. Sie müssen sogar den Konflikt oder das zu lösende Problem schildern, damit der Mediator die Mediationseignung und das passende Mediationsmodell, mithin auch die zu veranschlagenden Kosten und die erforderlichen Planungen einschätzen kann. Sein Problem wird es eher sein, die Parteien in ihren Schilderungen zu begrenzen. Er wird den Nutzen hinterfragen, den sich die Parteien mit dem ein oder anderen Weg in die Konfliktbeilegung vorstellen und den Parteien darauf aufbauend erklären, was Mediation ist und wie sic sich mit den Erwartungen abstimmen lässt. Je nach Stil wird er diesen Termin bereits interaktiv gestalten und im Grunde das machen, was die 1.Phase der Mediation von ihm erwartet.

Die Anordnung des kostenlosen Vorgesprächs

Die Parteien haben keine Wahl, wenn das kostenfreie Informationsgespräch vom Richter angeordnet wird. Die Anordnung ist in Familiensachen möglich nach § 135 FamFG. Die Vorschrift besagt:

Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen


Die Anordnung des Richters ist verbindlich. Es gibt allerdings keine Zwangsmittel, sie durchzusetzen. Zweifellos führt die Verweigerung zu einem Eindruck über das Konfliktverhalten, das die Entscheidung des Richters in einer Familiensache, besonders wenn es um das Wohlk des Kindes geht durchaus beeinföussen mag. Die Parteien sind also gut beraten, wenn sie sich dem Gespräch stellen.

Der Richter hat die Person oder Stelle, die das Vorghespräch durchführt, konkret benennen. Das wird er nur tun, wenn er die Fähigkeit der betroffenen Person oder Stelle einschätzen kann.

Wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit kann das Gericht nicht die Duchführung der Mediation selbst anordnen. Es kann aber erzwingen, dass sich die Parteien wenigstens persönlich darüber informieren. Entscheiden sie sich für die Mediation, würde das Gerichtsverfahren wieder zum Ruhen gebracht.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Infogespräch könnte auch bei Mediationsklauseln eine sinnvolle Lösung sein. Der Grundsatz der Freiwilligjkeit würde einer solchen Verpflichtung nicht im Wege stehen.

Inhalt des kostenlosen Vorgesprächs

Obwohl das Gesetz das kostenlose Vorgespräch nur für anhängige Folgesachen, also nicht die Ehesache selbst vorsieht, ist der in der Ehesache verborgene Beziehungskonflikt meist der Konfliktmotor. Das Informationsgespräch sollte darauf hinweisen. Wenn sich die Parteien darauf einlassen, ist die Mediation nicht an die Streitgegenstände des Geroichts gebunden.

Inhaltlich sollten die Fragen der Teilnehmer im Vordergrund stehen. Ohne gefragt zu sein, deckt sich der Informationsbedarf mit den Gegenständen, mit denen sich die 1.Phase der Mediation befasst. Es empfiehlt sich, das Informationsgespräch so interaktiv und bedürfnisorientiert wie möglich zu gestalten. Im Vordergund steht das am Nutzen orientierte Ziel der Parteien. Dann können Wege dorthin besprochen werden, um schließlich die Kompetenzen der Mediation herauszustellen und dagegen abzugrenzen.

In diesem Youtube-Video berichtet Bernd Bohnet, ein erfahrener Mediator, über seine Erfahrungen und die Vorgehensweise bei einem nach §135 FamFG angeordneten, kostenlosen Vorgespräch (Informationsgespräch) über die Mediation in Familienangelegenheiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Video um ein bei Youtube (Google) hinterlegtes Video handelt. Es wurde im erweiterten Datenschutzmodus eingebettet. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Erfasst im Videoverzeichnis unter Das Informationsgespräch

Die Teilnahmebestätigung

Nach § 135 FamFG muss die vom Gericht benannte Person oder Stelle über die Teilnahme eine Bestätigung vorlegen. Die Bestätigung bedarf der Schriftform. Zu bestätigen ist nur die Teilnahme. Selbstverständlich unterliegen die Inhalte ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

Bestätigung i.S.d. § 135 FamFG

Bedeutung für die Mediation

Die umfassende Vorabinformation über die Mediation im Vergleich zu anderen Verfahren ist ein wichtiger Schritt, der die Mediation bekannter macht und den Parteien hilft, den optimalen Weg in die Konfliktbeilegung zu finden. Vor dem Hintergrund, dass die Mediation meist sehr unspezifisch angeboten wird, gibt sie der Mediation und dem Mediator die Gelegenheit, ihr Leistungsvermögen im konkreten Fall darzulegen. Die Parteien können sich ein Bild machen, ob die vom Mediator vorgestellte Mediation ihren Anforderungen entspricht. Der Mediator muss erklären können, wie er die Mediation einsetzt, damit eine vollständige Konfliktbeilegung für die Parteien möglich ist.Er muss in der Lage sein, den USP der Mediation herauszustellen und das einzusetzende Mediationsmodell zu erläutern.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-02-22 12:33 / Version 32.

Alias: Infogespräch, kostenfreies Informationsgespräch, kostenloses Vorgespräch
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Seite zuletzt geändert am Freitag März 29, 2024 14:52:16 CET.

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