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Faktenklärung

Auch in der Mediation kann es dazu kommen, streitige Fakten zu klären. Es macht Sinn, die Faktenklärung als separaten Schritt in der Mediation auszuweisen und von der Beweiserhebung abzugrenzen. Dabei ist auf die Besonderheiten der Mediation zu achten, damit die Faktenklärung nicht zu einer Beweisaufnahme wird.




Das stimmt doch nicht!

Beweisaufnahme

Streitige Fakten werden im Gerichtsverfahren aus der Differenz der Prozessvorträge ermittelt. Der Gegner kann Tatsachenbehauptungen bestreiten, indem er andere Tatsachen vorträgt. Gegebenenfalls genüght auch die Angabe, dass Tatsachen mit Nichtwissen bestritten werden. Wenn relevante Tatsachen streitig sind, werden die zur Klärung des gesetzlichen Tatbestandes notwendigen Beweise erhoben. Folgende Beweiserhebungsarten stehen dem Richter zur Verfügung:

  • Urkunden
  • Augenscheinseinnahme
  • Zeugenvernehmung
  • Parteivernehmung
  • Sachverständigengutachten

Beweise in der Mediation

Beweise beziehen sich stets auf etwas Vergangenes. Es soll bewiesen werden, dass die Partei etwas gesagt, getan oder unterlassen hat, wozu sie verpflichtet gewesen wäre. Schon diese Zweckbestimmung kollidiert mit dem Gedanken der Mediation. Dabei sollte es nicht darauf ankommen, wer was falsch gemacht hat, sondern was die Grundlage für eine in die Zukunft gerichtete Entscheiodung ist.

Natürlich kann sich auch die Mediation auf Fragen zuspitzen, die an ein vergangenes Verhalten anknüpfen; etwa bei der Frage nach einer Schadensersatzforderung, dem Vorliegen einer Verletzung usw. Weil es in der Regel aber nicht darum geht, eine streitige Behauptung zu beweisen, hat die Beweiserhebung in der Mediation einen ganz anderen Stellenwert und fügt sich auch anders in das Verfahren ein.

Die Beweiserhebung in der Mediation

In der gerichtlichen Terminologie wird der Beweisantrag, also der Antrag, Beweis über eine streitige Behauptung zu erheben, als Angriffsmittel verstanden. Die Ablehnung des Antrages oder der Gegenbeweis sind dann logischerweise Verteidigungsmittel. Wenn es in der Mediation zu Angriffen oder Verteidigungen kommt, ist da etwas grundlegend falsch gelaufen.

Eigentlich ist die Beweisaufnahme weder Angriff noch Verteidigung. Eigentlich ist sie lediglich eine Methode der Wahrheitsfindung. Es ist deshalb erstaunlich, dass und wie über Beweiserhebungen im Gericht gestritten wird, wenn es doch nur darum geht, die Wahrheit herauszufinden. Oder geht es um etwas anderes?

 Merke:
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Faktenklärung

Bevor es zur Faktenklärung kommt, müssen die Positionen in einem Thema (also einer zu klärenden Frage) aufgelöst sein. Die Gemeinsamkeiten müssen herausgearbeitet sein und eine Lösung sollte sich abzeichnen.

 Merke:
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Wenn dann noch Fragen offen sind, muss ihnen auch in der Mediation nachgegangen werden. Sie werden erleben, dass die Faktenklärung wesentlich kooperativer erfolgt, wenn sie sich von den Positionen gelöst hat und nur noch die auf eine denkbare Lösung bezogenen Fragen konzentriert. Jetzt haben die Parteien einen erweiterten Fokus. Sie achten nicht mehr darauf, wer Recht hat, sondern darauf, was nützlich ist. Oft verschiebt sich dabei die Notwendigkeit und die Relevanz der Faktenermittlung.

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Faktenerhebung

Natürlich können die Methoden der Faktenklärung den Beweismitteln im Gerticht nachgebildet werden. Es ist also auch in der Mediation möglich, Urkunden heranzuziehen, Sachverständige zu befragen, Zeugen zu hören usw. Entscheidend ist stets, dass die Beweiswürdigung von allen Parteien gemeinsam ausgeführt wird.

Wenn Experten als Sachverständige oder Zeugen gehört werden sollen, treten sie als sogenannte Dritte auf. Das heißt, der Mediator muss ihre Rolle klären, die Verschwiegenheit vereinbaren usw. Ein Kreuzverhör darfg es nicht geben. Eine Befragung durchaus. In keinem Fall obliegt die Beweiswürdigung dem Mediator.

Bedeutung für die Mediation

Die Faktenklärung wird als eine Aufgabe der Mediatorin oder des Mediators erfasst.1 Sie kann aus dem Grundsatz der Informiertheit abgeleitet werden und durchaus eine Herausforderung darstellen.2

In der Mediation geht es nicht darum, die Position zu bekräftigen, sondern darum, eine Lösung zu finden. Die Faktenerhebung muss sich an diesem Maßstab messen lassen, damit das Verfahren nicht in ein Nullsummenspiel abdriftet. Der Mediator muss also stets die Motive hinter dem Verlangen der Partei, Beweise zu erheben, hinterfragen. Gegebenenfalls muss er zurück in Phase eins und die Bedeutung der Mediatiion wieder in den Fokus der Parteien rücken.

Eine Vorstufe zur expliziten Faktenklärung ist der Realitätstest. Im Gegensatz dazu stellt der Faktencheck die (irreale) Aussage nicht nur in Frage. Die Fakten werden tatsächlich ermittelt. Der Mediator hat bei der Faktenklärung die Aufgabe, darauf zu achten, dass nur die Fakten herausgearbeitet werden, die für die gemeinsam erarbeitete Lösung relevant sind. Seine Herausforderung besteht darin, sich nicht auf das Nullsummenspiel der Parteien einzulassen und selbst keine Beweiswürdigung vorzunehmen.

Das Problem ist ein Mediationshindernis, wenn das Beharren auf einer Beweiserhebung offenlegt, dass sich die Parteien aus ihrem Positionsdenken noch nicht entfernt haben und noch immer im Nullsummenspiel stecken geblieben sind.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2021-11-03 21:22 / Version 23.

Aliase: Beweisaufnahme, Beweiserhebung
Siehe auch: Verzeichnis-Werkzeuge, Herausforderung
Prüfvermerk: -

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als: Faktenklärung
2 Die Herausforderung wird erfasst als: trackeritem:12025


Based on work by Arthur Trossen . Last edited by anonymous contributor
Seite zuletzt geändert am Donnerstag April 18, 2024 13:50:15 CEST.

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