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Behindertenmediation

Mediation bei Streitigkeiten im Umfeld von behinderten Menschen


Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person1 .

Einordnung

Die Behindertenmediation kann eine Mediation durch Behinderte, für Behinderte oder in Angelegenheiten wo Fragen der Behinderten eine Rolle spielen betreffen. Es ist eine Fachmediation, also eine Mediation in einem Anwendungsfeld mit spezifischen Anforderungen.

Anwendungsfälle

Streitigkeiten im Umfeld der Behinderung betreffen:

  1. Streitigkeiten über die Leistung von öffentlicher Unterstützung
  2. Streitigkeiten über die Leistung der Pflegeversicherung und der Einordnung des Pflegegrades
  3. Streitigkeiten über die Medikation und Fixierung
  4. Streitigkeiten über die Unterbringung
  5. Streitigkeiten zwschen Angehörigen und stationären Einrichtungen
  6. Streitigkeiten zwischen Angehörigen und ambulanten Pflegedienstleistern
  7. Streitigkeiten zwischen rechtlichen Betreuern und Alltags-Betreuern (orientiert am BtG)
  8. Streitigkeiten zwischen Angehörigen von in gleicher Wohneinheit lebender behinderter Menschen
  9. Und nicht zuletzt: Streitigkeiten zwischen behinderten Menschen

Warum ist spezifisches Knowhow erforderlich?

Bei Streitigkeiten im Umfeld von behinderten Menschen sind in der Regel die Angehörigen involviert, weil die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung nicht für sich selbst sprechen können. Auch rein körperbehinderte Menschen lassen sich bei Konflikten oft von Angehörigen vertreten. Man spricht daher selten unmittelbar mit der betroffenen Person, sondern stets mit deren Vertretern.

Da man somit in den seltensten Fällen die Wünsche oder den Willen der betroffenen Person direkt mit dieser besprechen kann, ist ein besonderes Gespür erforderlich. Man muss sich darauf verlassen, dass die Angehörigen oder sonstige Vertreter den Betroffenen und seine Wünsche bestmöglich repräsentieren und wiedergeben.

Dies kann gerade in dem Bereich der Unterbringung und Medikation besonders schwer sein. Denn hier können die Wünsche und Motive von Behinderten und deren Angehörigen gänzlich unterschiedlich sein. Man muss als Mediator jedoch darauf vertrauen bzw. im Zweifel eruieren, ob es um die Wünsche der betroffenen Person oder um die des Vertreters geht. Dies kann schwierig sein, wenn die Vorstellungen sich nicht decken.

Zudem sollte sich ein Mediator in diesem Bereich mit den Gepflogenheiten und Umgangsformen von den jeweiligen Einrichtungen auskennen und mit der Kommunikation mit Ärzten und zB. dem MDK (Medizinischem Dienst der Krankenkassen) vertraut sein und deren Sprache verstehen können. Hier ist eine gewisse Erfahrung oder Kenntnis notwendig, um beispielsweise die oft strittigen Gutachten zur Einstufung in einen Pflegegrad nachvollziehen zu können.

Darum empfiehlt es sich, Mediatoren einzusetzen, denen diese Bereiche nicht fremd sind. Dies können Erfahrungen aus dem eigenen privaten Bereich, aus dem eigenen beruflichen Umfeld oder angeeignete Kenntnisse sein.

Gibt es Standards oder andere Angebote?

Es gibt in dem Bereich der Behindertenmediation aktuell noch keine Standards. Grundsätzlich kann jeder Mediator jede Mediation durchführen. Allerdings ist aufgrund der geschilderten besonderen Personenkonstellationen und Interessenvertretungen ein besonderes Augenmerk und die Kenntnis von Betreuungsabläufen hilfreich und erleichtert den Verstehensprozess.

Insofern können wir bei der Mediation für Behinderte, für deren Angehörige, für Einrichtungen und bei der Begleitung von Mediationen durch Behinderte von einer Fachmediation sprechen.

Behinderte Menschen werden regelmäßig auch von Alltagsbetreuern und/ oder rechtlichen Betreuern begleitet. Häufig nehmen diese einen noch wichtigeren Part im Leben der Behinderten ein als die Angehörigen. Auch zwischen diesen beiden Gruppen und ggfs. der behinderten Person als „drittes Element“ kann es zu Spannungen kommen, bei deren Begleitung der Mediator Kenntnis über die jeweiligen Aufgabenfelder und Kompetenzen haben sollte.

Man sollte sich daher genau ansehen, bei welchem Anbieter man eine Mediation durchführt und ob der jeweilige Mediator die hilfreichen Kompetenzen inne hat.

Angebote zur Behindertenmediation gibt es kaum. Es ist ein sehr spezieller Bereich, der zudem noch mit vielen Tabus belegt ist, obwohl man in Deutschland eine sehr starke Lobby für das Behindertenwesen vorfinden.

Hinweise und Fußnoten

Alias: Behinderte
Archiv: Ein Beitrag zum Mediationsarchiv
Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -


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Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 16:34:23 CET.

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