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Anwaltszwang

Es gibt Verfahren vor Gericht, bei denen die Parteien nur dann Anträge stellen können, wenn sie anwaltlich vertreten sind. Fälle, in denen Anwaltszwang bewdsteht sind:

  1. Die Zivilprozesse beim Land- und Oberlandesgericht
  2. Beim BGH muss ein beim BGH zugelassener Anwalt auftreten
  3. Vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gem. § 114 FamFG.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-03-23 08:30 / Version 3.

Siehe auch: Anwaltsmediator
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Seite zuletzt geändert am Dienstag April 16, 2024 15:14:52 CEST.

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